Gemeinderatssitzung vom 23.01.2019

Veröffentlicht: 31.01.2019 00:08 Uhr

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 23.01.2019

Pt. 1 : Einbringung und Beratung Haushaltsplans 2019 und des Finanzplans

Der Haushalt 2019 stellt den ersten Haushalt nach dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) dar. Der Gesamthaushalt besteht aus dem Ergebnishaushalt (entspricht dem bisherigen Verwaltungshaushalt), dem Finanzhalthalt (entspricht dem bisherigen Vermögenshaushalt) und den Haushaltsquerschnitten. Der Ergebnishaushalt beinhaltet auch die nicht zahlungswirksamen Ressourcenverbräuche (Abschreibungen, Auflösungen von Ertragszuschüssen, etc.). Infolge Umstellung auf das NKHR 2019 können keine Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgabereste gebildet werden, sondern müssen Ausgaben oder Einnahmen, welche 2018 in den Haushalt eingestellt wurden, jedoch nicht kassenwirksam wurden, 2019 neu veranschlagt werden.

Eingangs wurde von Geschäftsführerin Jennifer Armbruster informiert, dass 2018 günstiger abgeschlossen werden konnte als erwartet, da sich der laufende Haushalt positiver entwickelte (höherer Gemeindeanteil Einkommenssteuer, etc.) und im Vermögenshaushalt Maßnahmen (Bau Furt, Sanierung Festplatz) nicht zur Ausführung kamen bzw. noch nicht beendet wurden.

Da aufgrund des neuen Haushaltsrechts auch die Abschreibungen erwirtschaftet werden müssen, wird der finanzielle Spielraum der Kommunen eingeengt. In der Sitzung vom 19.12.2018 befasste sich der Gemeinderat mit den Maßnahmen, welche 2019 anstehen. Bei Realisierung aller im Gemeinderat angesprochenen Maßnahmen würde der Ergebnishaushalt Erträge von 945.000 € ausweisen sowie Aufwendungen i. H. v. 1.198.800 € und der Finanzhaushalt Erträge von 442.200 € sowie Aufwendungen i. H. v. 257.500 €. Dies würde eine Kreditaufnahme in Höhe von 162.700 € erfordern.

Aufgrund dieser Situation wurde vom Gemeinderat beschlossen verschiedene Unterhaltungsmaßnahmen (Sanierung Giebel Bauhof, Instandhaltungsmaßnahmen von Straßen und Feldwegen, Sanierung Bürgerhaus) sowie Investitionsmaßnahmen (Straßenendausbau „Selterweg“, Befestigung Grüngutplatz) im Haushalt nicht aufzunehmen.

Die prekäre Situation ist auch dadurch bedingt, da die Gemeinde Zimmern u. d. Burg im kommenden Jahr nur mit geringen Gewerbesteuereinnahmen rechnen kann und 2019 Ingenieurleistungen im Rahmen der Eigenkontrollverordnung der Kanäle mit Kosten Befahrung des Kanalnetzes anstehen.

Aufgrund der Beratung im Gemeinderat reduzieren sich die Aufwendungen im Ergebnishaushalt auf 1.135.100 € und die Aufwendungen im Finanzhaushalt auf 351.100 €, so dass wohl lediglich eine Kreditaufnahme i. H. v. 7.900 € notwendig ist. Der Schuldenstand beläuft sind per 01.01.2019 182.700 €.

Der Haushalt soll in der nächsten Sitzung am 20.02.2019 beschlossen werden.

Während 2020 im Finanzplan keine investiven Maßnahmen vorgesehen sind, ist 2021 die Umgestaltung des Dorfplatzes geplant und 2022 soll mit dem Breitbandausbau begonnen werden.

Pt. 2 : Beratung des Wirtschaftsplans „Eigenbetrieb Wasserversorgung 2019“

Der Plan des Eigenbetriebs Wasserversorgung entspricht den Daten der letzten Jahre. Investitionen sind nicht vorgesehen. Das Gesamtvolumen dürfte bei 78.100 € liegen, wobei darauf auf den Erfolgsplan 60.600 € entfallen und auf den Vermögensplan 17.500 €. Die Erlöse aus dem Wasserverkauf an die Bevölkerung dürfte bei 50.000 € liegen und für den Bezug des Fremdwassers vom Zweckverband Wasserversorgung Am Oberen Neckar ist mit Aufwendungen von 30.000 € zu rechnen.

Pt. 3 : Neufassung Feuerwehrentschädigungssatzung

Die Bürgermeister der Kreisgemeinden einigten sich im Spätherbst 2018, dass die Entschädigungssätze für Einsätze der Feuerwehrangehörigen ab 2019 in zwei Stufen erhöht werden sollen. Bis auf wenige Kommunen, haben sich die meisten Städte und Gemeinden des Zollernalbkreises an diese Empfehlungen gehalten. Auch ist vorgesehen, die Satzung anzupassen, da die derzeitige Satzung auf dem Jahr 1990 stammt. Die Entschädigungssätze für Funktionsträger (Kommandant, stellvertr. Kommandant, Gerätewart) wurden zuletzt 2002 geändert und seit 2013 wird für Entschädigungen bei Einsätzen ein Betrag von 10 €/Std. gewährt.

Bzgl. den Entschädigungen für Funktionsträger ermittelte der Bürgermeister die Beträge bei vergleichbaren Feuerwehren.

Es wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass ab 01.02.2019 für Einsätze der Feuerwehrangehörigen ein Entschädigungssatz von 12 €/Std. gewährt werden soll und ab 01.01.2021 ein Satz von 14 €/Std. Der Kommandant erhält künftig eine jährliche Entschädigung von 400 €/Jahr, der stellvertr. Kommandant eine Entschädigung von 200 €/Jahr, der Gerätewart eine Entschädigung von 300 €/Jahr und der Atemschutzgerätewart eine jährliche Entschädigung von 200 €/Jahr.

Pt. 4 : Kommunalwahlwahlen und Europawahl am 26. Mai 2019 – Bestellung Gemeindewahlausschuss

Am Sonntag, 26.05.2019, findet die Wahl zum Europäischen Parlament sowie die Gemeinderats- und Kreistagswahlen statt. Für die Gemeindewahlen ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden, welcher aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und Beisitzern sowie Stellvertreter besteht. Die Beisitzer und Stellvertreter sind vom Gemeinderat aus den Wahlberechtigten zu wählen. Wahlbewerber können nicht in dieses Gremium gewählt werden.

Beschlossen wurde, dass Bürgermeister Elmar W. Koch als Wahlvorsteher fungiert und Heinz Scheible als stellvertr. Wahlvorsteher. Zu Beisitzern gewählt wurden Carolin Baasner, Bernhard (gen. Hardy) Eggert, Edgar Mager, Jutta Schneider, Elmar Schwarz und Walter Schwarz.

Pt. 5 : Spendenbericht 2018

Seit 2006 müssen die Gemeinden gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung einen Bericht erstellen, in dem die Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen, die Geber, die Zuwendung und die Zuwendungszwecke aufzulisten sind. Die Gemeinde hat die Annahme der Spenden zuzustimmen, wobei dadurch eine Einflussnahme der Gemeinde durch Spender vermieden werden soll.

Im vergangenen Jahr gingen Gesamtspenden an den Kindergarten in Höhe von 507 € ein. Der Gemeinderat nahm vom Spendenbericht Kenntnis und stimmte den Spenden zu.

Pt. 6 : Bericht Verbandsversammlung Abwasserzweckverband Unteres Schlichemtal

Die meist jährlich stattfindende Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Unteres Schlichemtal fand am 16.01.2019 in Täbingen statt. Dieser Verband hat die Aufgabe die in den Dietinger Ortsteilen Irslingen, Böhringen, Rotenzimmern und Gößlingen, den Rosenfelder Stadtteilen Leidringen und Täbingen, im Vaihinger Hof sowie in Dautmergen und Zimmern u. d. Burg anfallenden Abwässer zu übernehmen, der Verbandskläranlage zuzuleiten sowie vor Einleitung in den Vorfluter zu reinigen und die anfallenden Schlamm- und Abfallstoffe abzuführen und unschädlich beseitigen zu lassen.

Das Rechnungsergebnis 2017 weist einen Überschuss von 23.858,83 € aus, welcher dadurch resultiert, da Wenigerausgaben bei Unterhaltungsmaßnahmen an den Sammlern und den Regenbecken notwendig waren.

Der Haushalt 2019 weist ein Volumen von 380.000 € aus, davon Verwaltungshaushalt 380.000 € und Vermögenshaushalt 0. Der Verband finanziert sich über eine Umlage von seinen Mitgliedsgemeinden. Diese beträgt insgesamt 346.000 €, wobei der Anteil von Zimmern u. d. Burg 35.300 € beträgt.

Für weitere 5 Jahre wurde der Rosenfelder Bürgermeister Thomas Miller zum stellvertr. Verbandsvorsitzenden gewählt. Vergeben wurde der Einbau und die Montage eines neuen Rührwerks im Belebungsbecken an die Firma Volker Frommer, Irslingen, zum Betrag von 20.861,85 € und den Nassschlammtransport zur Kläranlage Rottweil führt künftig die Firma Schilling, Tuttlingen, durch.

Informiert wurde, dass seit einiger Zeit weniger Störstoffe (z. B. Fette) der Kläranlage zugeführt wurden, so dass weniger Strom für den Betrieb der Kläranlage notwendig ist.

Pt. 7 : Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

In der Sitzung vom 19.12.2019 wurde vom Gemeinderat beschlossen, dass mit einer Bewerberin aus Schömberg, Kontakt aufzunehmen ist, ob diese bei der Gemeinde Zimmern u. d. Burg als weitere Fachkraft im Kindergarten arbeiten möchte. Diese beginnt nun ihr Beschäftigungsverhältnis bei der Gemeinde am 01.02.2019. Somit kann unser Kindergarten weiterhin 29,5 Stunden wöchentlich geöffnet bleiben.

Pt. 8 : Bauangelegenheiten

Angesprochen wurde, dass aufgrund des Unterbaus des Festplatzes bei der Gemeindehalle die Arbeiten eingestellt wurden und ein Plattendruckversuch vorgenommen wurde. Das Ingenieurbüro Ohnmacht, Sulz, vertritt die Auffassung, dass ein Austausch des Humus-Schotter-Gemisches nicht notwendig ist und überprüft derzeit, was eine Verfestigung von diesem Unterbau kostet. Im Gemeinderat wird die Auffassung vertreten, dass der Umstand von diesem nicht tragfähigen Unterbau bei der Ausschreibung der Bauarbeiten hätte berücksichtigt werden sollen.

Pt. 9 : Verschiedenes; Wünsche und Anträge

Fahrer für unser Feuerwehrfahrzeug werden von eigenen Feuerwehrangehörigen ausgebildet. Um als Ausbilder tätig zu sein, haben sich diese Personen alle 5 Jahre einer arbeitsmedizinischen Untersuchung zu unterziehen. Für diese Untersuchung fallen Kosten von rd. 160 € an. Es wurde beschlossen, dass diese Kosten die Gemeinde übernimmt.

Von einer Bürgerin wurde angeregt, eine sogenannte Mitfahrbank aufzustellen. Die Personen, welche auf dieser Bank sitzen, signalisieren, dass sie von Kraftfahrern in die nächste Gemeinde oder Stadt mitgenommen werden wollen. Einige Kommunen im Landkreis haben solche Bänke bereits aufgestellt. Der Vorsitzende konnte ermitteln, dass solche Bänke ca. 800 € kosten. Sinnvoll wäre es eine solche Bank Richtung Schömberg bzw. Balingen aufzustellen. Die Stadt Schömberg beabsichtigt allerdings, solche Bänke nicht aufzustellen. Im Gemeinderat verblieb man, von der Aufstellung einer solchen Bank abzusehen.

Anschließend fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.