Gemeinderatssitzung vom 27.07.2021

Veröffentlicht: 05.08.2021 08:46 Uhr

Bericht aus der Gemeinderatssitzung, Dienstag, 27.07.2021 

Bürgermeister Jürgen Leichtle eröffnete die Gemeinderatssitzung im großen Sitzungssaal des Bürgerhauses und stellte die Beschlussfähigkeit fest. Er begrüßte alle anwesenden Zuhörer.

Tagesordnungspunkt 1: Ehrung Blutspender 

Als Zeichen des besonderen Dankes und der Anerkennung verleiht das Deutsche Rote Kreuz an verdiente Mehrfach-Spenderinnen und Spendern Ehrennadeln in verschiedenen Ehrungsstufen.

Der Bürgermeister überreicht diese Ehrennadel und die Verleihungsurkunde des Deutschen Rotes Kreuzes. In der jüngsten Sitzung, erhielt nach 25 Blutspenden Tanja Broghammer aus Zimmern unter der Burg, die Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz, sowie eine Urkunde und ein Präsent der Gemeinde Zimmern unter der Burg.

Die Gemeindeverwaltung Zimmern unter der Burg lud zwei Bürgerinnen zur Gemeinderatssitzung ein, um die Ehrennadeln und die Verleihungsurkunden zu überreichen.


Tagesordnungspunkt 2: Bauangelegenheiten 

2.1. Bebauungsplan PV – Anlage, Aufstellungsbeschluss: 

In der Gemeinderatssitzung vom 18.09.2019 wurde von einem Zimmerner Bürger die Absicht geäußert einen Solarpark auf seinen landwirtschaftlichen Flächen zu errichten. Der Gemeinderat stimmte damals mit 8 Ja- Stimmen den Planungsabsichten zu.

Die Gemeinde Zimmern unter der Burg beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplans des betreffenden Areals angrenzend an den Reiterhof und eine Pferdepension die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage zu schaffen. Es ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Anlage der regenerativen Energiegewinnung“ geplant.

Ziel und Zweck der Bebauungsplanaufstellung ist im Rahmen der Umsetzung von Klimaschutzzielen die geordnete Entwicklung und Erstellung von Solarmodulen, sowie der erforderlichen Einrichtungen sicherzustellen. Dabei sollen unter anderem die Erhaltung von Gehölzstrukturen oder festgelegte Schutzmaßnahmen um den Waldabstand einzuhalten, berücksichtigt werden.

Herr Tristan Laubenstein, Büroleiter der Umweltplanung „Fritz und Grossmann“ hielt zu diesem Thema einen Fachvortrag und stand den Gemeinderäten für Fragen zur Verfügung.

Einstimmiger Beschluss: Auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen wird der Aufstellungsbeschluss nach §2 Abs.1 BauGB für den Bebauungsplan „PV-Anlage Aspenhof“, Zimmern unter der Burg, gefasst. Die Verwaltung gibt diesen Beschluss ortsüblich bekannt. 

2.2. Renaturierung des Schwarzenbachs - Vergabe der Arbeiten

Einstimmiger Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Baumaßnahme „Ökologische Aufwertung am Schwarzenbach“ mit dem Bau einer Furt durch den Schwarzenbach wie geplant durchzuführen. Die Firma Schneider aus Haigerloch-Gruol wird mit dem Bau zum Angebotspreis von 162.873,60 € beauftragt. 

2.3. Baugesuch - Umbau der bestehenden Scheune und Anbau eines überdachten Pferdeauslaufes, gemeindliches Einvernehmen

Bei der Gemeindeverwaltung von Zimmern unter der Burg ist ein Antrag auf Baugenehmigung eingegangen. Eine bestehende Scheune soll umgebaut und ein überdachter Pferdeauslauf angebaut werden. Die Planungsunterlagen lagen bei der Gemeindeverwaltung und auch während der Gemeinderatssitzung zur Einsichtnahme aus. Die untere Baurechtsbehörde prüfte den Antrag und hatte keine Anmerkungen dazu abgegeben. Veterinäramt und Landwirtschaftsamt hatten ebenfalls keine Einwände vorgebracht. Die Gemeinde hat lediglich das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen. Die Angrenzer Anhörung wurde durchgeführt und ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Es wurden keine Einwendungen geltend gemacht. Von Seiten der Verwaltung gibt es keine Einwände gegen das Vorhaben.

2.4. Bebauungsplan „Fußgänger – Hängebrücke Berner Feld“ in Rottweil, erneute Behördenbeteiligung nach §4a Abs.3 BauGB

Bei der Gemeindeverwaltung von Zimmern unter der Burg ist die erneute Behördenbeteiligung eingegangen. Die Unterlagen wurden vorab zur Information und Prüfung an alle Gemeinderäte ausgehändigt. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ergaben sich keine Einwände gegen die Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs.

Einstimmiger Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Zimmern unter der Burg macht bei der erneuten Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan „Fußgänger-Hängebrücke Berner Feld – historische Innenstadt“ in Rottweil keine Einwände geltend und gibt keine Stellungnahme ab.

2.5. Bebauungsplan „Große Äcker III“ in Wellendingen

Bei der Gemeindeverwaltung von Zimmern unter der Burg ist eine Benachrichtigung der Behörden am Bauleitverfahren eingegangen. Die Planunterlagen dazu wurden vorab der Gemeindeverwaltung, sowie den Räten zur Prüfung zur Verfügung gestellt.

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ergaben sich keine Einwände gegen den Bebauungsplanentwurf.

Einstimmiger Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Zimmern unter der Burg macht bei der Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan „Große Äcker III“ in Wellendingen keine Einwände geltend und gibt keine Stellungnahme ab. 

Tagesordnungspunkt 3: 

Komm.Pakt.Net.: Zustimmung zur Aufnahme der Gemeinde Neukirch, Kreis FN

Die Gemeinde Neukirch/Bodenseekreis hat die Aufnahme zur Gebietskulisse beantragt. Die Gemeinde Zimmern unter der Burg ist am 01.06.2018 Komm.Pakt.Net beigetreten. Komm.Pakt.Net ist eine selbstständige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts zur Förderung des Breitbandausbaus in der sich viele Gemeinden im Zollernalbkreis und anderen Landkreisen zusammengefunden haben.

Einstimmiger Beschluss: Die Gemeinde Zimmern unter der Burg stimmt der Beitrittserklärung der Gemeinde Neukirch / Bodenseekreis in die Gebietskulisse von Komm.Pakt.Net zu 

Tagesordnungspunkt 4: Komm.Pakt.Net: Beteiligung an der geplanten OEW Breitband GmbH

Der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) plant derzeit die Gründung einer OEW Breitband GmbH. Ziel ist die Beschleunigung des kommunalen Breitbandausbaus.

Für die Gemeinde fallen in den Bereichen „einmalige Kosten“, „laufende Kosten“, sowie „Personalbedarf“ 0,- €, bzw. keine Personalstellen an.

Einstimmiger Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Beteiligung der Kommunalanstalt Komm.Pakt.Net an der geplanten OEW Breitband GmbH, vorbehaltlich deren Gründung, zu. 

Tagesordnungspunkt 5: Komm.ONE: Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Rahmenvertrages

Mit der Fusion der drei Zweckverbände KIVBF, KDRS und KIRU mit der Datenzentrale Baden – Württemberg im Jahre 2018 sind die unterschiedlichen ausgestalteten vertrags- und sonstigen rechtlichen Beziehungen zwischen den einzelnen Zweckverbandsmitgliedern und den alten Zweckverbänden im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf Komm.ONE (ehem. Rechenzentrum Reutlingen) übergegangen. Ziel der Fusion ist der Erhalt einer wettbewerbs– und zukunftsfähigen kommunalen Informationstechnologie (IT) in Baden – Württemberg. Dabei liegt der Fokus nach wie vor auf der dauerhaften Verbesserung von Leistungen (Qualität, Service und Kosten) für Bestands – und Neukunden, in dem die lokalisierten Synergien in den Leistungsprozessen sukzessive realisiert werden sollen. In einer nun fast zweijährigen Übergangszeit wurden die bestehenden Regelwerke und Rechtsverhältnisse zwischen Komm.ONE und den ehemaligen getrennten Zweckverbandsmitgliedern fortgeführt, sowie die Entgelte für die von den Kunden bezogene Leistungen nach den damaligen Verbandsgebieten gesplittet, damit kein Verbandsmitglied durch die Fusion schlechter gestellt wurde. Nunmehr sollen die bestehenden, rechtlichen Beziehungen vereinheitlicht, zusammengeführt und auf einen einheitlichen Standard umgestellt werden, um die mit der Fusion erzielbaren, positiven Effekte voranzutreiben. Der Verwaltungsrat hat der Komm.ONE eine neue Benutzerordnung als Satzung beschlossen. Damit die weiteren, standarisierten Regelungen in das Benutzungsverhältnis einbezogen werden können, sieht die Benutzungsordnung für die Begründung des Benutzungsverhältnisses den Abschluss eines öffentlich – rechtlichen (Rahmen-) Vertrag vor. Dieser Vertrag ist aufgrund rechtlicher Vorgaben einmalig schriftlich abzuschließen. Anschließend können die weiteren „Einzelaufträge“ nach den Regeln dieses öffentlich – rechtlichen (Rahmen-) Vertrages und der Benutzungsordnung – wie gewohnt – erteilt werden.

Einstimmiger Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Änderung der neuen Benutzungsordnung und die damit verbundene Umstellung der bestehenden rechtlichen Regelwerke für die Begründung und Ausgestaltung der Benutzungsverhältnisse mit der Komm.ONE einem einheitlichen Standard zur Kenntnis. Er stimmt der Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der mit der Komm.ONE bestehenden vertraglichen und sonstigen rechtlichen Beziehungen zu. 

Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Bürgermeister Jürgen Leichtle, alle für die Vertragsanpassung mit Komm.ONE erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen und alle Maßnahmen und Handlungen durchzuführen, die zur Umsetzung zweckmäßig sind. Hiervon ist insbesondere der Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages auf Basis der neuen Benutzungsordnung von Komm.ONE erfasst. 

Tagesordnungspunkt 6: Friedhofsangelegenheiten: Vergabe der Neukalkulation Bestattungsgebühren

Wie in der Sitzung des Verwaltungsrates am 29.01.2021 vereinbart, soll die Kalkulation der Bestattungsgebühren noch dieses Jahr durch den GVV in Angriff genommen werden. Ziel ist es eine neue Gebührenordnung für die Haushaltsberatungen 2022 zu erstellen.

Der Gemeindeverwaltungsverband hat dazu für die Neukalkulation der Bestattungsgebühren Angebote bei externen Dienstleistern erfragt und zwei Rückmeldungen erhalten.

Einstimmiger Beschluss: Die Kalkulation der Bestattungsgebühren wird an die Firma Heyder + Partner, Gesellschaft für Kommunalberatung MBH, Konrad-Adenauer-Str. 11, 72072 Tübingen zum Angebotspreis vergeben.

Tagesordnungspunkt 7: Grundstücksangelegenheiten: Verpachtung eines Flurstückes

Der Hundesportverein K9 aus Rottweil ist auf der Suche nach einem Trainingsgelände auf die Gemeinde Zimmern unter der Burg herangetreten. Die Gemeindeverwaltung hat sich daraufhin mit dem Sportverein Zimmern unter der Burg, der das benachbarte Sportplatzgelände auf Flurstück 1650 gepachtet hat, ins Vernehmen gesetzt. Der Hundesportverein hat sich mit den Vertretern des Sportvereins besprochen und mehrere Probeübungen mit den Hunden auf dem Sportplatz durchgeführt.

Einstimmiger Beschluss: Die Gemeinde Zimmern unter der Burg stimmt der Nutzung des Flurstückes 1659/1, durch den Hundesportverein K9 aus Rottweil, rückwirkend zum 1. Juli 2021 zu.