Gemeinderatssitzung vom 17.10.2018
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 17.10.2018
Pt. 1 : Kauf Reifen für Kommunalschlepper
2004 wurde der derzeitige Kommunalschlepper gekauft. Ein Austausch der Erstreifen fand bisher nicht statt. Die vorhandenen Reifen haben jetzt nicht mehr ausreichend Profil und das Material ist spröde bzw. hart, so dass die Bodenhaftung nicht mehr gegeben ist, was beim Winterdienst gewährleistet sein sollte. Somit ist nun eine Ersatzbeschaffung der Reifen notwendig. Im Haushalt 2018 wurde für die Ersatzbeschaffung von vier Reifen für den Kommunalschlepper ein Betrag i. H. v. 3.600 € eingestellt. Bei den Firmen BayWa, Balingen und Heckele, Epfendorf-Trichtingen wurden Angebote über den Kauf von Nokian-Reifen eingeholt. Alternativ bietet die Firma Heckele den Verkauf und die Montage von Alliance-Reifen an, welche billiger sind. Allerdings gibt es für diese Reifen noch keine Bewertungen und im kommunalen Bereich werden Nokian-Reifen eingesetzt, mit welchem man gute Erfahrungen hat.
Im Gemeinderat wurde einstimmig beschlossen, bei der Firma BayWa vier Nokian-Reifen zum Betrag von 5.521,89 € (incl. Montage und Altreifenentsorgung) zu kaufen.
Pt. 2 : Anschaffungen Bauhof 2019
Von den Bauhofmitarbeitern wurde darauf hingewiesen, dass 2019 ein neuer Salzstreuer für den Kommunalschlepper notwendig ist, die östliche Seite des Bauhofgebäudes zu sanieren ist sowie die schadhaften Sitzbänke, welche in den freien Flur alljährlich aufgestellt werden, teilweise ersetzt werden sollen. Im Gemeinderat verblieb man, für diese Maßnahmen die Kosten zu ermitteln und dann im Rahmen der Haushaltsplanberatung zu entscheiden, ob für diese Maßnahmen Planansätze einzustellen sind.
Von den Herrn Alfons und Christoph Jäger wurde auch auf den schadhaften Zustand der Brunnenanlage hingewiesen, was mit erheblichem Unterhaltungsaufwand verbunden ist.
Pt. 3 : Eigenkontrollverordnung – Vergabe Ingenieurleistungen
Im Rahmen der Eigenkontrollverordnung sind die Kommunen verpflichtet, die Kanäle auf Dichtigkeit zu überprüfen und ggfs. Schäden zu sanieren. Von der Verwaltung wurden drei Ingenieurbüros um die Abgabe eines Angebots für die Ingenieurleistungen gebeten, wobei das Büro Weisser & Kernl, Villingendorf, mitgeteilt hat, aus Kapazitätsgründen von der Abgabe eines Angebots abzusehen.
Angebote abgegeben haben Mauthe Ingenieure, Balingen-Ostdorf, sowie Ohnmacht Ingenieure, Sulz am Neckar. Mauthe Ingenieure hat das günstigere Angebot abgegeben, wobei dieses Büro den ersten Allgemeinen Kanalisationsplan erstellte.
Vom Gemeinderat wurde einstimmig beschlossen, zum angebotenen Betrag von 18.992,40 € den Auftrag an Mauthe Ingenieure zu erteilen. Im Rahmen dieser Ingenieurleistungen ist die Befahrung und Spülung der Kanäle auszuschreiben, wobei aufgrund der Länge des Kanalnetzes von rd. 4.500 m
mit Kosten von ca. 30.000 € zu rechnen ist.
Pt. 4 : Baugebiet „Schuppengebiet Schaltern“ in Täbingen – Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sind am Bauleitverfahren (Aufstellung von Flächennutzungsplänen bzw. Bebauungsplänen) Fachbehörden sowie angrenzende Gemeinden zu beteiligen. Die Stadt Rosenfeld plant westlich des bebauten Orts von Täbingen die Ausweisung eines Bebauungsplans für ein Schuppengebiet. In diesem Baugebiet soll die Errichtung von 13 Holzschuppen für die Unterstellung von landwirtschaftlichen Geräten, Maschinen und Fahrzeugen sowie zur Lagerung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Brennholz möglich sein.
Da die Gemeinde Zimmern unter der Burg von diesen Planungen nicht berührt ist, wurde einstimmig beschlossen, keine Bedenken und Anregungen zu machen.
Pt. 5 : Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Das Entrosten des Kommunalschleppers wurde von der Firma Lang, Rottweil, höher abgerechnet gegenüber dem Kostenvoranschlag. Begründet wurde dies von der Firma, dass unvorhersehbare Mehraufwendungen anfielen. Von der Firma wurde auf unseren Einwand vorgeschlagen, auf 50 % der den Kostenvoranschlag übersteigenden Personalkosten, was betragsmäßig 691,68 € entspricht, zu verzichten.
Der Gemeinderat stimmte in nichtöffentlicher Sitzung diesem Vorschlag zu, so dass ein Reparaturpreis von 5.048,56 € bezahlt wurde und der Kostenvoranschlag bei 4.005,24 € lag.
Vom Gemeinderat wurde in der letzten Sitzung auch beschlossen, die Stelle für eine weitere Betreuungskraft am Kindergarten alternativ als versicherungspflichtige Beschäftigung sowie als geringfügige Beschäftigung (450-€-Job) auszuschreiben. Die Ausschreibung erfolgt in Amtsblättern umliegender Gemeinden.
Pt. 6 : Bauangelegenheiten
Vom Rechtsanwalt des Klägers wurde die Klageerwiderung zum Schriftsatz des Landratsamts bzgl. Klageabweisung mit Schreiben vom 24.09.2018 an das Verwaltungsgericht Sigmaringen übersandt. In diesem Schriftsatz des Rechtsanwalts werden die Argumente des Landratsamts als Beklagte in diesem Verfahren als teilweise unzutreffend dargestellt.
Im Landratsamt ist nun eine andere Person für diese Angelegenheit zuständig. Diese hat sich vor Ort kundig gemacht und weist darauf hin, dass über den Kommunalen Sanierungsfond eine Förderung für den Neubau von Brücken eventuell möglich ist. Die Gemeinde soll somit prüfen, ob ein Neubau einer Brücke entsprechend gefördert werden kann.
Im Gemeinderat wird die Auffassung vertreten, dass das Verwaltungsverfahren zum Bau einer Furt über den Schwarzenbach unweit der „Schwarzenbachstube“ weiterbetrieben werden soll.
Informiert wird, dass vom Maschinenring, welcher das Material auf dem Häckselplatz bisher entsorgte, darauf hingewiesen wird, dass dieser Platz befestigt werden sollte, da dieser schlecht austrocknet und somit das Schreddern auf dieser Fläche kaum möglich ist. Man verblieb die Kosten für die Befestigung dieses Platzes mit Schottermaterial zu ermitteln.
Der Vorsitzende teilt mit, dass am 16.09. die Firma RS den Kanal in der Rötenbergstraße spülte und im gleichen Zug auch den Ablauf des Brunnens auf dem Dorfplatz.
Mitgeteilt wird, dass die Firma Müller, Lautlingen, zugesagt hat, dass sie mit den Arbeiten auf dem Festplatz am 05.11.2018 beginnen will. Seitens der Gemeinderäte wird darauf hingewiesen, dass wichtig ist, dass die Arbeiten noch in diesem Jahr zu Abschluss kommen, um dort keine Baustelle über mehrere Wochen zu haben. Sofern ein Baubeginn witterungsmäßig in diesem Jahr keinen Sinn mehr macht, soll diese Maßnahme erst im Frühjahr 2019 durchgeführt werden.
Pt. 7 : Verschiedenes; Wünsche und Anträge
Angesprochen wurde, dass die Tanne beim Außenzaun des Kindergartens gefällt werden sollte und Bäume im Ort zurückzuschneiden sind.
Anschließend fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.