Gemeinderatssitzung vom 17.04.2019
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 17.04.2019
Pt. 1 : Vergabe Schacht- und Kanalreinigung sowie TV-Inspektion
Von Mauthe GmbH, Balingen-Ostdorf, wurde die Ausschreibung für die Schacht- und Kanalreinigung sowie TV-Inspektion beschränkt ausgeschrieben. Von 11 angefragten Firmen gaben jedoch nur zwei Angebote ab. Im Zuge der Eigenkontrollverordnung sind die Kommunen verpflichtet, die Kanäle alle zehn bis fünfzehn Jahre auf Dichtigkeit überprüfen zu lassen. Im Rahmen der ausgeschriebenen Arbeiten sind die Kanäle und Schächte zu spülen und danach findet die Befahrung mit Kamera statt. Durch die Videoaufnahmen kann jeder Riss in den Kanälen festgestellt werden sowie jeder Hausanschluss wird sichtbar. Die Fa. Alba Süd GmbH & CoKG, Dunningen, hat eine günstigere Variante der TV-Inspektion angeboten, welche lediglich die Befahrung der Kanäle vorsieht und den Zustand der Schächte vom Kanal aus fotographisch feststellt. Durch diese Ausführung hätten Kosten von rd. 7.800 € gespart werden können, jedoch waren die Vorgaben für die Schadensinspektion vor Jahren noch nicht so konkret wie heute. Der Gesetzgeber verlangt nun, dass auch eine Kamerabefahrung der Schächte von oben nach unten zu erfolgen hat. Somit ist diese angebotene Variante nicht möglich.
Nach Durchführung dieser Arbeiten werden die Kanäle mit Schächten in 5 Schadensklassen bewertet, wobei Schadensklasse 0 sofortige Sanierungsmaßnahmen erfordert und die günstige Schadensklasse keine Schäden ausweist.
Im Haushalt 2019 ist für diese Arbeiten ein Planansatz von 30.000 € vorgesehen. Es wurde einstimmig beschlossen, die Fa. Alba Süd GmbH & CoKG zum Betrag von 28.918,78 € mit diesen Gewerken zu beauftragen. Der andere Anbieter ist rd. 18.500 € teurer.
Pt. 2 : Parkplatz östlich (unterhalb) Gemeindehalle
Die Untersuchung der Humus-Schotter-Schicht durch GEOTEAM, Rottweil, ergab, dass dieses Material unbelastet ist und somit südlich des Parkplatzes eingebaut werden kann. Somit ist eine teure Entsorgung entbehrlich. Die Firma Müller wurde darauf hingewiesen, dass die endgültige Modellierung der Fläche südlich des Parkplatzes mit der Gemeinde abzustimmen ist.
Sowohl von der Bauleitung als auch von der Baufirma wurde angesprochen, ob es unbedingt notwendig ist, das Metallgeländer wieder anzubringen. Bei Verzicht auf diese Maßnahme könnten Montagekosten von 3.000 € netto eingespart werden. Nach Rücksprache mit dem Bauamt konnte geklärt werden, dass die dortigen Hecken nicht als Absturzsicherung gelten und somit die Wiedererrichtung des Geländers erforderlich ist.
In den letzten Tagen wurden Rabattplatten angeliefert, wobei die Firma Müller mitteilte, dass unmittelbar nach Ostern die Arbeiten am Parkplatz fortgeführt werden sollen.
Pt.- 3 : Forstneuorganisation – Weitere Betreuung durch die Untere Forstbehörde
Bis zu Beginn von diesem Jahrhundert wurde die Betreuung der Staats-, Gemeinde- und Privatwälder von der früheren Landesforstverwaltung Baden-Württemberg vorgenommen. Beanstandet wurde diese monopolartige Stellung durch den gemeinsamen Holzverkauf durch die Sägeindustrie. Das erste Verfahren wurde im Juli 2008 mit einer Verpflichtungsklage des Landes gegenüber dem Bundeskartellamt abgeschlossen.
2012 nahm das Bundeskartellamt das Verfahren gegen das Land Baden-Württemberg zum gemeinschaftlichen Holzverkauf erneut auf. Seitens des Bundeskartellamts wurde gefordert, eine konsequente strukturelle Trennung der Holzvermarktung zwischen Staatswald einerseits und Körperschaftswald und Privatwald anderseits, mehr Eigenverantwortung für die Waldbesitzer und mehr Wettbewerb im Bereich der Kommunal- und Waldbesitzer sowie kostendeckende Entgelte für forstliche Dienstleistungen öffentlicher Anbieter.
Mit dem Urteil des Bundesgerichtshof vom 12.06.2018 konnte unter den seit Jahren geführten wettbewerbsrechtlichen Streit zwischen Bundeskartellamt und dem Land Baden-Württemberg glücklicherweise ein Schlussstrich gezogen werden. Auf Basis dieses Urteils wurde vom Land zusammen mit den kommunalen Landesverbänden ein Konzept entwickelt, welches eine Betreuung des Kommunal- und Privatwaldes lückenlos ermöglicht. Dieses Kooperationsmodell sieht entweder die Selbstverwaltung der kommunalen Wälder oder eine Betreuung durch die unteren Forstbehörden an den Landratsämtern vor. Landesweit wird die Lösung Betreuung durch das Landratsamt favorisiert.
Fast alle Städte und Gemeinden des Zollernalbkreises (außer Albstadt und ggfs. Hechingen) sprechen sich für diese Lösung aus. Als Alternative zur vom Landratsamt vorgeschlagenen Lösung müsste die Gemeinde eigenes Personal einstellen oder die erforderlichen Dienste sich von einem Dritten anbieten lassen. Auch die Kommunen im Oberen Schlichemtal sprechen sich für die vom Landratsamt aufgezeigte Lösung aus.
Künftig erhöhen sich die Kosten der Beförsterung und des Holzverkaufs durch die Untere Forstbehörde um ca. 65 %. Der Grund ist darin begründet, dass diese Behörde diese Leistungen zu Gestehungskosten abrechnen muss.
Vom Gemeinderat wurde einstimmig beschlossen, gegenüber dem Landkreis zu erklären, dass der Revierdienst, die Wirtschaftsverwaltung und der Holzverkauf weiterhin von dieser Behörde vorgenommen werden soll.
Pt. 4 : Änderung Flächennutzungsplan VVG Rottweil (SO Justizvollzugsanstalt) – Stellungnahme
Die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Rottweil plant die 8. Änderung des Flächennutzungsplan. Anlass dieser Änderung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Justizvollzugsanstalt (JVA) im Rottweiler Gewann „Esch“ . In dieser Einrichtung sollen 500 Haftplätze geschaffen werden sowie außerhalb der JVA ein Freigängerheim für 30 Personen.
Als Standort für diese Einrichtung ist eine Fläche von rd. 17 Ha nördlich der Nordumgehung B 27 geplant. Dieser Standort liegt in der Nähe des Neckars zwischen Rottweil und Villingendorf.
Da es sich bei dieser Planung um eine bedeutende Angelegenheit handelt, werden auch angrenzende Gemeinden am Verfahren beteiligt.
Da solche Einrichtungen notwendig sind, wurden von der Gemeinde Zimmern u. d. Burg keine Anregungen und Bedenken geäußert.
Pt. 5 : Antrag auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h – Entscheidung Landratsamt
In der Gemeinderatssitzung vom 19.09.2018 wurde aufgrund Unterschriftenaktion der Einwohnerschaft beantragt, dass die Geschwindigkeit im Bereich der Ortsdurchfahrt zwischen Schrofenweg und Gößlinger Straße 15 auf 30 km/h reduziert werden soll. Aufgrund des Schreibens des Bürgermeisteramts vom 29.09.2018 an das Landratsamt wurde von diesem mit Schriftsatz vom 26.03.2019 darauf hingewiesen, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung in diesem Bereich aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist. In Ortsdurchfahrten beträgt die Höchstgeschwindigkeit im Regelfall 50 km/h. Eine geringere Höchstgeschwindigkeit ist nur möglich, sofern im unmittelbaren Bereich von solchen Straßen Kindergärten, allgemeinbildende Schulen, Alten- und Pflegeheime oder Krankenhäuser sich befinden. Eine Verringerung der Geschwindigkeit von 50 km/h ist auch möglich aus Lärmschutzgründen. Dies erfordert allerdings ein Lärmschutzgutachten, welches von der Gemeinde zu bezahlen ist, wobei aufgrund der geringen Fahrzeugstärke davon auszugehen ist, dass aus Lärmgesichtspunkten eine Geschwindigkeitsreduzierung rechtlich nicht möglich ist.
Vom Verkehrsamt des Landratsamts wird auch darauf hingewiesen, dass im vergangenen Sommer während der Nichtbefahrbarkeit der B 27 durchschnittlich ca. 2.500 Fahrzeuge/Tag im Bereich der Ortsdurchfahrt gemessen wurden und der Schwerlastanteil ca. 12,5 % betrug.
Anfangs 2019 fanden neue Geschwindigkeitsmessungen statt, wobei durchschnittlich rd. 870 Fahrzeuge/Tag ermittelt wurden bei einem Schwerlastanteil von 6,5 %. Die durchschnittlich festgestellte Geschwindigkeit der Fahrzeuge lag im vergangenen Sommer bei 60 km/h und An fang 2019 bei 52 km/h.
Vom Verkehrsamt wurde auch darauf hingewiesen, dass nach den maßgebenden Leitlinien für die Errichtung eines Fußgängerüberwegs ein Fahrzeugaufkommen von mindestens 200 in der Spitzenstunde erforderlich ist, wobei in unserer Ortsdurchfahrt in Spitzenzeiten lediglich 100 Fahrzeuge/Stunde gemessen wurden.
Pt. 6 : Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
In der Sitzung vom 30.02.3019 wurde beschlossen, die Löhne der geringfügig Beschäftigten ab 01.04.2019 um 3,09 % zu erhöhen und ab 01.03.2020 um 1,06 %.
Pt. 7 : Bauangelegenheiten
Vom Vorsitzenden wird informiert, dass das Forstamt den Waldbesitzern im Grenzbereich Zimmern/Täbingen die Wegtrasse ausstecken will und genau ermitteln will, wieviel Fläche die einzelnen Waldeigentümer für dieses Projekt abzugeben haben. Aufgrund Personalmangels dieser Behörde konnten diese Arbeiten noch nicht gemacht werden. Bis auf einen Eigentümer haben alle Anlieger zu diesem Wegeprojekt grundsätzlich ihre Zustimmung signalisiert.
Pt. 8 : Verschiedenes; Anfragen und Bekanntgaben
Mitgeteilt wurde, dass laut Abschussplan im Jagdjahr 2018/19 9 Böcke erlegt wurden, 5 Geißen sowie 13 Kitze.
Auch der weitere Jagdpachtvertrag wurde zwischenzeitlich unterschrieben.
Das Fischereirecht für die gemeindlichen Gewässer wurde verpachtet.
Anschließend fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.