Gemeinderatssitzung vom 15.03.2017

Veröffentlicht: 23.03.2017 00:08 Uhr

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 15.03.2017

Pt. 1 : Abrechnung Wasserleitung Alberweg

Im vergangenen August wurde die Wasserleitung im Alberweg/In der Gaß auf eine Länge von rund 100 m erneuert. Die Abrechnung der Firma Flammer, Mössingen, wurde in der letzten Zeit von Ohnmacht Ingenieure abschließend geprüft und der Restbetrag zur Zahlung freigegeben.

Die Kostenrechnung von Ohnmacht Ingenieure für diese Maßnahme betrug 40.498,08 € (incl. MWSt), der Auftrag wurde zum Preis von 43.280,30 € an die Firma Flammer vergeben und die Schlussrechnung lautete über 42.642,96 €.

Ausgeschrieben wurde die Maßnahme in konventioneller Bauweise, d. h. Verlegung der neuen Wasserleitung im offenen Graben. Es wurden insgesamt 9 Firmen um die Abgabe eines Angebots gebeten, wobei sich 5 Firmen an der Ausschreibung beworben haben.

Auf Vorschlag der Fa. Flammer an das Ing.-büro wurde die Wasserleitung nicht in konventioneller Weise erneuert, sondern im sog. Spülbohrverfahren. Bei diesem Verfahren bohrt die Bohranlage einen unterirdischen Kanal und zieht im Rückzug die Leitung ein. Bei dieser Ausführung musste der Belag (Asphalt) nicht auf die ganze Straße aufgerissen werden, man sparte sich den Graben und die Gefahr konnte vermieden werden, dass die restliche Straße bei den Grabarbeiten auseinander gebrochen wäre. Da Ohnmacht Ingenieure der Auffassung ist, dass dieser Sondervorschlag nachhaltiger ist und auch einfacher auszuführen ist, wurde diesem zugestimmt. Auch sind die Kosten günstiger als wenn die Maßnahme wie ausgeschrieben ausgeführt worden wäre.

Am Hochpunkt wurde ein Schacht gesetzt als Entlüftungsmöglichkeit. Eine Entwässerung von diesem Schacht erfolgte nicht, da in der Nähe von diesem kein Kanalanschluss vorhanden war.

Von Dipl.-Ing. Bernd Ohnmacht wurde erwähnt, dass die Arbeiten insgesamt gut ausgeführt wurden.

Punkt 2 : Stellungnahme Teilregionalplan Windkraft 2017 für die Region Neckar-Alb

Der Regionalverband Neckar-Alb plant in der Region Neckar-Alb (Zollernalbkreis, Landkreis Tübingen, Landkreis Reutlingen) zwischen Haigerloch und Hechingen ein Gebiet für Standorte von regional bedeutsamen Windkraftanlagen. In unserem Landkreis sind keine weiteren solcher Standorte vorgesehen. Eine genehmigte Windkraftanlage in unserem Kreis gibt es östlich von Ebingen. Diese wurde jedoch noch nicht gebaut.

Alle Kommunen von diesem Bereich werden zur Stellungnahme aufgefordert. Dr. Grossmann, Balingen, welcher für die Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Schlichemtal für die Flächennutzungsplanung zuständig ist, teilte mit, dass die ausgewiesenen Vorranggebiete den Gemeindeverwaltungsverband nicht berühren.

Der Gemeinderat beschloss, keine Bedenken und Anregungen zum Teilregionalplan Windkraft zu machen.

Pt. 3 : Vergaben

In der Sitzung vom 13.02.2017 wurde vom Gemeinderat beschlossen, wie der Eingangsbereich zum Sportlereingang gestaltet werden soll. Diese Überdachung soll auf eine Tiefe von rund 1,30 m ausgeführt werden. Architekt Saffrin wurde beauftragt, Angebote einzuholen, wobei Angebote der Zimmerei Reger und der Flaschnerei Gerd Mayer vorlagen. Im Gemeinderat wurde angesprochen, dass der Preis für die Stahlkonstruktion wohl nicht stimmen kann. Somit wurde die Vergabe zurückgestellt.

Von Interstuhl Büromöbel wurden Angebote über die Lieferung von Stapelstühlen gemacht. Der Kauf von 40 Stühlen kostet bei der einen Variante 2.998,80 € (incl. MWSt) und bei der anderen Variante 2.665,60 €. Es handelt sich dabei um ähnliche Stühle wie wir 2002 für die Gemeindehalle gekauft haben. Die Sitze haben jedoch kein Polster, wobei dieses gegen Mehrpreis erhältlich wäre. Dies ist jedoch nicht notwendig. Man verblieb, dass von den angebotenen Stühlen Muster präsentiert werden sollen.

Pt. 4 : Bericht Verbandsversammlung Gemeindeverwaltungsverband vom 09.03.2017

Am 09.03.2017 fand in Schörzingen die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Schlichemtal statt. In dieser Sitzung wurde der Haushalt 2017 verabschiedet. Das Volumen des Verwaltungshaushalts beläuft sich auf 1.596.200 € und das des Vermögenshaushalts auf 330.900 €, somit insgesamt 1.927.100 €. Der Gemeindeverwaltungsverband finanziert sich vorwiegend über Umlagen, welche von den Verbandsgemeinden aufzubringen sind. Zimmern u. d. Burg hat sich an den Umlagen mit 30.000 € zu beteiligen. Im Bereich der Abwasserbeseitigung ist die weitere Einführung und Optimierung der SPS-Steuerung geplant. Diese Maßnahme dürfte rd. 115.000 € kosten. Diese Investition ist von den Gemeinden zu finanzieren, welche an die Kläranlage an der Schlichem angeschlossen sind. Im Schulbereich ist die Anschaffung von weiteren Computern geplant sowie der Kauf von beweglichen Gegenständen. An den Gesamtkosten von 36.300 € hat sich die Stadt Schömberg als Trägerin der Realschule mit 22.500 € zu beteiligen.

Derzeit hat der Verband Schulden von insgesamt 308.600 €, wobei davon 273.700 € auf Investitionen im Kläranlagenbereich entfallen, was Zimmern u. d. Burg nicht berührt.

Die Allgemeine Rücklage beträgt 20.100 € und die Sonderrücklagen (Gemeindeverbindungsstraße, Medienausstattung Schule, Sozialstation) 365.300 €.

Infolge der Wahl des Weilener Bürgermeisters im vergangenen Herbst zum Verbandsvorsitzenden anstelle des Schömberger Bürgermeisters waren die Ausschüsse neu zu besetzen sowie ein weiterer Vertreter der Sozialstation zu benennen.

Beschlossen wurde im Rahmen der Einführung der Kommunalen Doppik das EDV-Verfahren SAP-SMART zu wählen, welches günstiger ist.

Pt. 5 : Baugesuche; Bauangelegenheiten

Baugesuche wurden seit der letzten Sitzung auf dem Bürgermeisteramt nicht eingereicht.

Die Gemeindeverwaltung holte bei der Stadt Balingen sowie der Firma Stingel, Schwenningen/Heuberg, Angebote über das Kehren der Straßen ein, wobei die Fa. Stingel günstiger ist. Bei einem angenommenen Aufwand von rd. 2 Stunden kostet diese Maßnahme 238 €. Das Kehrgut ist auf unsere Kosten noch zu entsorgen.

Vom Vorsitzenden wurde informiert, dass trotz erneuter Anfrage Holcim mitteilte, dass dort kein Erdmaterial aus Zimmern u. d. Burg angenommen wird. Aushub kann somit nur über die Kreismülldeponie Hechingen oder bei privaten Firmen (Schotterteufel, Fa. Gfrörer, Empfingen, Fa. Bantle, Trichtingen, etc.) entsorgt werden.

Pt. 6: Verschiedenes; Wünsche und Anträge

Die Ruhezeit von Leichen beträgt auf dem Zimmerner Friedhof 30 Jahre. Diese Ruhezeit ist wegen den Bodenverhältnissen einzuhalten, wobei bei einer Änderung der allgemeinen Ruhezeit die Einholung eines hydrogeologischen Gutachtens erforderlich ist. Von einer Bürgerin wurde nachgefragt, ob sie ein von ihr zu pflegendes Grab vor Ablauf der Ruhezeit abräumen darf. Nachdem sie auf die Erfordernisse einer Satzungsänderung hingewiesen wurde sowie der Erforderlichkeit von Bodenproben erklärte sie, das Grab weiterhin zu pflegen.

Hingewiesen wurde, dass die Ortgangbretter beim Freizeitheim infolge eines Sturmschadens weggerissen wurden. Dieser Schaden ist bald zu beheben.

Anschließend fand noch eine kurze nichtöffentliche Sitzung statt.