Gemeinderatssitzung vom 18.12.2019

Veröffentlicht: 03.01.2020 22:07 Uhr

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 18.12.2019

Pt. 1 : Eigenkontrollverordnung – Vorstellung der Untersuchung der Kanäle und Schächte

Die Gemeinden sind verpflichtet, im Zuge der Eigenkontrollverordnung die Kanäle auf Dichtigkeit zu überprüfen. Die Ingenieurleistungen wurden im vergangenen Jahr an Mauthe Ingenieure vergeben, wobei mit der Spülung und Reinigung der Kanäle sowie der TV-Befahrung ALBA Süd GmbH & Co.KG, Dunningen, beauftragt wurde.

Diese Firma erledigte den Auftrag im August, wobei die Auswertung nun vorliegt. Anhand der Inspektionsdaten und durch nachträgliche Auswertung werden die Kanalhaltungen in Zustandsklassen von 0 bis 5 eingeteilt, wobei ZK 0 dringender, sofortiger Handlungsbedarf bedeutet.

Von Dipl.-Ingenieur Tobias Kolbert wurde der Zustand der Kanäle anhand der TV-Befahrung erläutert.

Bei den Kanälen wurden 5 % in ZK 0 bewertet, 6 % in ZK 1, 33 % in ZK 2, 6 % in ZK 3, 2 % in ZK 4 und 46 % in ZK 5 (schadensfrei). 2 % der Kanäle mit ca. 50 m Länge konnten aufgrund  des Winkels nicht inspiziert werden. Die Schäden bei den Kanälen resultieren vorwiegend aufgrund schadhafter Anschlüsse bzw. Querschnittsverengungen.

Die Kanalschächte wurden zu 51 % in ZK 0 bewertet, 3 % in ZK 1, 13 % in ZK 2, 15 % in ZK 3, 2 % in ZK 4 und 1 % in ZK 5. 14 % (29 Stück) der Schächte konnten nicht inspiziert werden, da diese sich entweder auf Privatgelände befanden, verdeckt oder stillgelegt waren.

Die Schäden in den Schächten sind überwiegend Rissbildung, Oberflächenschäden sowie fehlende Steigeisen.

Die Sanierungskosten der Schäden in ZK 0 belaufen sich bei den Kanälen auf 186.000 € brutto und bei den Schächten auf 30.000 €. Die größten Schäden wurden im Frischwasserkanal der Winkelstraße festgestellt, in welchem kalkhaltige Ablagerungen bis zu 70 % des Querschnitts sind. Hier empfiehlt Mauthe Ingenieure eine Sanierung in offener Bauweise. In der Bergstraße können die Schäden grabenlos mit einem Kurzliner behoben werden.

Herr Kolbert wies darauf hin, dass die Schäden der ZK 0 sofort zu beheben sind, wobei einen genauen Zeitrahmen der Gesetzgeber nicht vorgibt.

Bzgl. Sanierung des Regenkanals in der Winkelstraße liegt der Gemeinde ein Angebot über Herausfräsen der Kalkablagerungen vor. Eine Firma aus Nagold würde diese Maßnahme zu einem Tagessatz von 1.925 € netto ausführen, wobei festgestellt werden könnte, wie aufwendig die Kalkablagerungen zu entfernen sind. Durch diesen Versuch hätte man einen Anhaltspunkt, ob Fräsen zur Entfernung der Kalkablagerungen eine Alternative wäre.

Mitgeteilt wurde, dass die Fa. ALBA Süd GmbH & CO.KG für ihr Gewerk 27.080,90 € berechnete, wobei die Auftragssumme 28.918,78 € betrug.

Pt. 2 : Feuerwehretat 2020

In der Gemeinderatssitzung vom 20.11.2019 befasste sich der Gemeinderat mit den anstehenden Investitionen für 2020. Aus Sicht der Feuerwehr wird gewünscht, Mittel für die Einführung des Digitalfunk einzustellen, wobei die Kosten bei ca. 6.000 € liegen dürften sowie für den Kauf von Uniformen i. H. v. rd. 1.200 €. Aufgrund der gespannten Haushaltslage wurde im Gemeinderat die Auffassung vertreten, dass man den Kauf der Digitalfunkgeräte erst 2021 vornehmen soll.

Von Feuerwehrkommandant Scheible wird erwähnt, dass man die Umrüstung auf den Digitalfunk im nächsten Jahr in Angriff nehmen  soll, da die meisten Feuerwehren im nächsten Jahr umrüsten und somit eine Sammelbestellung möglich ist und gesehen werden muss, dass die Kommunikation mit der anderen Feuerwehren bei einer späteren Umrüstung zeitweilig nur über die Leitstelle erfolgen könnte. Auf den Kauf eines Handsprechfunkgeräts könnte man 2020 verzichten und die Anschaffung 2021 vorsehen. Somit würden Ausgaben von 5.000 € anfallen, wobei ein Zuschuss von 1.200 € bereits bewilligt wurde.

Vom Gemeinderat wurde einstimmig beschlossen, für diese Investition einen Betrag von 5.000 € in den Haushalt 2020 einzustellen.

Der Gesamthaushalt der Feuerwehr sieht somit für 2020 Gesamtausgaben von 28.305 € vor, wobei die anderen Positionen unabdingbar sind und den Zahlen der Vorjahre entsprechen.

Pt. 3 : Anträge Vereine auf Bezuschussung von Anschaffungen

Vom Musikverein wurde ein Zuschussantrag für die Anschaffung von drei Uniformen eingereicht, wobei voraussichtliche Kosten von 1.515 € genannt wurden. Der Sportverein plant die Anschaffung von verschiedenen Sportgeräten i. H. v. 650 € und der Männergesangverein benötigt 3 Uniformjacken mit Westen, wobei der Verein den Stoff schon besitzt, so dass mit Kosten von rd. 500 € gerechnet wird.

Einstimmig beschlossen wurde, diesen 3 Vereinen für ihre geplanten Maßnahmen einen Zuschuss von 20 % des Rechnungsbetrags zu gewähren.

Pt. 4 : Bestellung Gemeindewahlausschuss Bürgermeisterwahl

Am 09. Februar 2020 bzw. 08. März 2020 finden Bürgermeisterwahlen in Zimmern u. d. Burg statt. Für diese Kommunalwahl ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden, wobei Vorsitzender von diesem Gremium der Bürgermeister ist, sofern dieser nicht Wahlbewerber ist. Beschlossen wurde, dass zum stellvertr. Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses Gemeinderat Gauß zu bestellen ist und zu den Beisitzern die Gemeinderätinnen Willi und Senn sowie die Gemeinderäte Rieble, Panthen, Koch und Vogelmann.

Pt. 5 :Bericht Verbandsversammlung Zweckverband Wasserversorgung am Oberen Neckar vom 12.12.2019

Am 12.12.2019 fand die letzte Verbandsversammlung der Zweckverband Wasserversorgung am Oberen Neckar in Frittlingen statt. Mitglieder in diesem Verband sind 6 Kommunen, wobei rund 13.000 Personen mit Trinkwasser versorgt werden. Die Jahresrechnung 2018 wurde mit einem Gesamtvolumen von 2.498.728,54 € festgestellt, wobei diese den Plan um ca. 235.000 € überstieg.

Die Haushaltsplanung 2020 ist nach dem neuen Haushaltsrecht aufzustellen, wobei diese 1.059.885 € ordentliche Erträge ausweist, 1.057.431 € ordentliche Aufwendungen sowie Einzahlungen aus Investitionstätigkeit i. H. v. 189.300 € und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i. H. v. 900.000 €.

Ein Teil der 2020 geplanten Investitionen (Planung MLS-Technik Wasserwerk, Erneuerung Leitung Neufra-Lauffen, Planung Ringleitung im nördlichen Teil des Versorgungsgebiets, Schachtsanierungen, Abdichtungsarbeiten Haupthochbehälter Neukirch) kann über Rücklagen finanziert werden bzw. über eine Investitionskostenumlage, an welcher sich die Gemeinde Zimmern u. d. Burg mit 6.100 € zu beteiligen hat. Der Verkaufspreis pro cbm verkauften Wasser an die Verbandsmitglieder beträgt weiterhin 1,60 €. Nachdem 2018 637.300 cbm Wasser an die Gemeinden verkauft wurden, wird für 2020 von einem Verkauf von Wasser an die Mitglieder von rd. 600.000 cbm gerechnet.

Infolge von Investitionen in den letzten Jahren musste 2018 ein Kredit i. H. v. 790.000 € aufgenommen werden, so das zum Jahresende 2018 der Schuldenstand bei 798.947 € liegt. Dieser reduzierte sich zum Jahresende 2019 auf 750.500 € und dürfte zum 31.12.2020 rd. 711.000 € betragen.

In den kommenden zehn Jahren stehen Investitionen in Höhe von 15,5 Millionen € an. Somit ist davon auszugehen, dass eine Erhöhung des Wasserpreises an die Verbandsgemeinden notwendig ist.

Pt. 6 : Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Eine mittelbare Beteiligung der Gemeinde Zimmern u. d. Burg an Netze BW wurde in der letzten Sitzung abgelehnt, da dafür eine Kreditaufnahme erforderlich wäre und es später mit dem Landratsamt als Genehmigungsbehörde Probleme geben könnte, wenn die Gemeinde Zimmern u. d. Burg für andere Maßnahmen Kredite benötigt.

Pt. 7 : Bauangelegenheiten

Die Firma BST Risse- und Fugensanierungs GmbH führte die Verfugungsarbeiten in Ortsstraßen am 06.12.2019 aus. Auch wurden die starken Risse im Feldweg Richtung Talhof geschlossen. Insgesamt wurden 5.665 lfm Risse vergossen. Der Rechnungsbetrag beläuft sich auf 4.644,10 €.

Pt. 8 : Verschiedenes; Wünsche und Anträge

Bzgl. Verbesserung des ÖPNV nahm der Bürgermeister mit der Stadt Schömberg Kontakt auf, um auf Verbandsebene mit den Busunternehmen zu kontaktieren bzw. Lösungen zu suchen. Auch wurde die Stadtbus Rottweil GmbH angeschrieben, ob es möglich ist dass diese ihre Linie, welche derzeit im Vaihingerhof beginnt bzw. endet, bis Zimmern u. d. Burg erweitert. Von der Stadtbus Rottweil GmbH wurde allerdings mitgeteilt, dass dies nicht möglich ist.

Beschlossen wurde, dass die offizielle Kandidatenvorstellung der Bürgermeisterbewerber (m/w/d) am Montag, 03.02.2020 in der Gemeindehalle stattfinden soll. Der genaue Ablauf dieser Veranstaltung soll nach der Bewerbungsfrist festgelegt werden.

Am 10.10.2019 entschied das Verwaltungsgericht Sigmaringen Vorort in Zimmern u. d. Burg, dass die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau einer Furt über den Schwarzenbach abgewiesen wird. Das schriftliche Urteil mit Begründung ging den Beteiligten am 17.12.2919 zu. Aus der Begründung ist zu entnehmen, dass nach Art. 14 Grundgesetz kein Anspruch auf den Bau einer Brücke anstelle der schadhaften Brücke besteht, sondern nur ein gleichwertiger Zugang zu den dortigen landwirtschaftlichen Grundstücken. Im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde kann diese festlegen, was für ein Bauwerk zu errichten ist. Auch konnte das Gericht keine Abwägungsfehler aus der Entscheidung des Landratsamts erkennen. Hingewiesen wird auch, dass die Furt keine Verschlechterung zur bisherigen Brücke darstellt und eine den Anforderungen eines HQ 100 entsprechende Brücke nicht umsetzbar wäre, da infolge eines solchen Bauwerks die dortige Kreisstraße verlegt werden müsste. Angesprochen wurde in der Begründung auch, dass die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr infolge eines Brandes im Gewann „Mühlhalden“ unabhängig von der Form der Zuwegung sichergestellt ist und eine Furt i. d. R. zu 75 % im Jahr befahrbar ist, was zur Bewirtschaftung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken genügt. In der Begründung wird auch genannt, dass der Gesetzgeber ein Renaturierungsgebot vorsieht und durch eine Furt die Hochwassergefahr im dortigen Bereich entschärft wird.