Gemeinderatssitzung vom 22.04.2020

Veröffentlicht: 30.04.2020 23:08 Uhr

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 22.04.2020

Aufgrund der aktuellen Coronasituation fand die Gemeinderatssitzung in der Gemeindehalle statt.

Pt. 1  Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2020

Die Haushaltssatzung sollte nach den Vorschriften der Gemeindeordnung vor Beginn des Haushaltsjahres verabschiedet werden. Da die Stelle des Geschäftsführers beim Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal über 4 Monate nicht besetzt war und der neue Geschäftsführer am 01.12.2019 das Amt antrat, konnte mit den Arbeiten zur Aufstellung des Haushaltsplans erst zu Beginn von diesem Jahr begonnen werden.

Vorsitzender Koch begrüßt Verbandsgeschäftsführer Stephan Reuß, welcher den Haushaltsplan 2020 aufstellte und das umfangreiche Zahlenwerk den Gemeinderatsmitgliedern erläuterte.

Nachdem bereits vom Landtag Baden-Württemberg 2009 beschlossen wurde, dass die Gemeinden und Zweckverbände bis spätestens zum 01.01.2020 das Haushalts- und Rechnungswesen nach neuen Haushaltsrecht zu führen haben, erfolgte für die Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverband bereits für das Jahr 2019 die Umstellung, so dass es sich beim Haushaltsplan 2020 um den zweiten nach dem neuen Recht handelt. Dieses lehnt sich an die kaufmännische Buchführung an, wobei die Abschreibungen einzubeziehen ist, so dass der Ressourcenverbrauch zu decken ist.

In der Sitzung vom 20.11.2019 wurde im Gemeinderat beschlossen, welche Maßnahmen 2020 realisiert werden sollen. Dies wurde in der Planaufstellung berücksichtigt.

Der Ergebnishaushalt entspricht dem früheren Verwaltungshaushalt, wobei im Ergebnishaushalt auch kalkulatorische Kosten (Abschreibungen und Zinsen) enthalten sind. Dieser weist ordentliche Erträge von 1.192.200 € sowie ordentliche Aufwendungen von 1.375.600 € aus.

Das Volumen des Ergebnishaushaltes ist erheblich höher als im vergangenen Jahr, da in diesem Jahr der Neubau einer Furt sowie ökologische Maßnahmen am Schwarzenbach in diesem Teilhaushalt enthalten sind. Diese Investition dürfte ca. 202.000 € kosten, wobei im günstigsten Fall mit Zuschüssen von 182.000 € gerechnet wird. Die Abschreibungen belasten diesen Haushalt mit 225.600 €, wobei allerdings aufgelöste Investitionszuwendungen und –beiträge i. H. v. 56.400 € gegenüberstehen. Für Maßnahmen im Zuge der Eigenkontrollverordnung wird ein Ausgabenansatz von 40.000 € eingestellt.

Unsere Grundschüler besuchen die Grundschule in Schömberg. An den Unterhaltungskosten des dortigen Schulgebäudes haben wir uns entsprechend der Schülerzahl zu beteiligen. Es werden voraussichtliche Ausgaben i. H. v. 16.000 € in den Ergebnishaushalt eingestellt.

Die Erträge aus Steuern und Abgaben belaufen sich voraussichtlich auf 336.600 €, davon Anteil an der Einkommenssteuer i. H. v. 249.600 €, Grundsteuer 40.000 € sowie Gewerbesteuer 20.000 €. Während es sich bei der Grundsteuer um eine konstante Größe handelt, ist die Gewerbesteuer stärkeren Schwankungen unterworfen.

Für Transferaufwendungen dürften 2020 Aufwendungen von 388.400 € anfallen, davon Kreis-Umlage 163.800 €, FAG-Umlage 127.000 € und Verbandsumlage an den Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal 28.800 €.

Die Personalaufwendungen belaufen sich auf voraussichtlich 260.200 €. Diese sind knapp 25.000 € höher als im vergangenen Jahr. Ein Teil der Mehrkosten entfällt auf die Festeinstellung eines Fronmeisters, wobei dieser auch zu einem größeren zeitlichen Umfang für die Gemeinde tätig ist als die bisherigen geringfügigen Beschäftigten. Auch wurden die allgemeinen Lohnerhöhungen aller Beschäftigten bei dem Planansatz berücksichtigt.

Die Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit wurden mit 50.500 € veranschlagt. In diesem Betrag ist die Vergütung für den amtierenden Bürgermeister enthalten, ein Übergangsgeld für den ausscheidenden Bürgermeister sowie die Sitzungsgelder für die Gemeinderäte.

Aufwendungen für die Sach- und Dienstleistungen (Gebäudeunterhaltung, Gebäudebewirtschaftung, etc.) belaufen sich auf insgesamt 401.200 €.

Der Finanzhaushalt aus lfd. Verwaltungstätigkeit und aus Investitionstätigkeit weist Einzahlungen von insgesamt 1.310.600 € aus sowie Auszahlungen von insgesamt 1.241.700 €, so dass wir einen Finanzierungsmittelüberschuss von 68.900 € erzielen. Somit ist die Zahlungsbereitschaft der Kasse gesichert. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit wurden mit 174.300 € in den Finanzhaushalt eingestellt sowie Auszahlungen i. H. v. 91.700 €. Diese erfreulichen Zahlen resultieren aus dem Verkauf von drei erschlossenen Baugrundstücken. Es wird damit gerechnet, dass in diesem Jahr der Waldwegbau „Hörnle“ realisiert wird. Für diese Investition wird mit Ausgaben von 63.000 € gerechnet, wobei auf der Einnahmeseite Zuwendungen bzw. Ersätze i. H. v. 48.800 € in den Haushalt eingestellt werden. Für den Kauf von Geräten zur Umrüstung der Feuerwehr auf Digitalfunk wird in den Finanzhaushalt ein Ausgabenansatz von 5.200 € eingestellt.

Eine Neuaufnahme von Krediten ist 2020 nicht notwendig. Der Schuldenstand beträgt derzeit 170.900 € und wird sich bis Jahresende auf 159.900 € verringern. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von ca. 340 €.

Die Steuersätze werden in Höhe der bisherigen Hebesätze festgesetzt.

Der Gemeinderat stimmte dem Haushaltsplan 2020 mit der Haushaltssatzung einstimmig zu.

Pt. 2 : Verabschiedung Wirtschaftsplan Wasserversorgung 2020

Der Erfolgsplan des Wirtschaftsplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 63.500 € ab. Größter Einnahmeposten sind die Wasserzinseinnahmen in Höhe von 46.000 €. Es wird davon ausgegangen, dass wir für unsere bei der GSD gehaltenen Aktien Dividendenerträge i. H. v. 7.000 € erhalten.

Für den Bezug von Fremdwasser sind voraussichtlich 29.000 € aufzubringen. Der Bezugspreis beim Zweckverband Wasserversorgung beträgt wie 2019 1,60 €/cbm. Die Abschreibungen werden mit 16.400 € veranlagt, wobei für Unterhaltungsaufwendungen des Leitungsnetzes mit einem Betrag von 2.500 € gerechnet wird. Da 2020 die Eichdauer eines Großteils der Wasserzähler ausläuft, ist für die Beschaffung von neuen Wasserzählern ein Betrag von 3.000 € im Wirtschaftsplan aufzunehmen.

Der Vermögensplan weist einen Finanzierungsbedarf von 23.800 € aus. Da in diesem Jahr der Verkauf von drei Baugrundstücken geplant ist, werden Wasserversorgungsbeiträge i. H. v. 11.000 € eingestellt. Tilgungsleistungen fallen wie im Vorjahr i. H. 3.000 € an. Der Vermögensplan gleicht sich aus durch erübrigte Mittel aus dem laufenden Jahr in Höhe von 3.600 €.

Der Wirtschaftsplan 2020 weist einen Jahresverlust von 9.500 € aus.

Auf den Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung läuft ein Kredit, welcher Ende 2020 noch mit 15.425 € valutiert ist. Der Festzinssatz ist mit 0,93 % sehr günstig.

Vom Gemeinderat wurde der vom Gemeindeverwaltungsverband aufgestellte Wirtschaftsplan einstimmig beschlossen.

Pt. 3 : Beauftragung Ohnmacht Ingenieure – Ingenieurleistungen Kanalproblem K 7133/7168

Da festgestellt wurde, dass der Frischwasserkanal im Einmündungsbereich Vaihinger-Hof-Straße (K7133) in die K 7168 defekt ist, so dass im dortigen Bereich Abwasser in den Straßenunterbau unkontrolliert abfließt, ist es erforderlich die dortigen Einlaufschächte sowie Kanäle neu anzuschließen. Zur Behebung von dieser Problematik wurde bereits im vergangenen Jahr mit Ohnmacht Ingenieure, Sulz, Kontakt, aufgenommen. Aufgrund einer Kostenschätzung von diesem Büro wurde ein Planansatz von 35.000 € in den Haushalt eingestellt.

Ohnmacht Ingenieure bietet die Ingenieurleistungen nach der HOAI zum Betrag von 5.217,22 € netto sowie die zusätzlichen Leistungen zum Betrag von 1.456,00 € netto an.

Da die von Ohnmacht Ingenieure angebotenen Leistungen im üblichen Rahmen liegen wurde beschlossen, dieses Büro entsprechend dem abgegebenen Honorarvorschlag zu beauftragen.

Pt. 4 : Bekanntgabe nichtöffentlich gefasste Beschlüsse

Von zwei Bürgern wurde beantragt bei der Gemeinde den Kauf von landwirtschaftlichen Flächen angrenzend an eigenen Grundstücken. Diese Anträge wurden vom Gemeinderat in der Sitzung vom 19.02.2020 abgelehnt.

In der gleichen Sitzung beantragt ein einheimischer Bauplatzinteressent ihm beim Erwerb eines Bauplatzes eine höhere Förderung zu gewähren. Diesem Antrag wurde nicht entsprochen, da eine solche Ausnahme den vor Jahren beschlossenen Förderrichtlinien widersprochen hätte.

Beschlossen wurde vom Gemeinderat am 19.02.2020 an ein auswärtiges Ehepaar das Baugrundstück 129/12 (nördlich Retentionsteich) und den angrenzenden, noch nicht erschlossenen Bauplatz, Flst. 129/13 zu verkaufen.

Pt. 5 : Verschiedenes; Wünsche und Anträge

Vom Schömberger Bürgermeister wird vorgeschlagen, dass ein öffentlich-rechtlicher Vertrag von allen Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbands abgeschlossen werden soll, so dass alle Vollstandesbeamten sich gegenseitig vertreten können. Dieser Vertrag soll vorläufig bis Ende 2020 abgeschlossen werden. Bereits derzeit vertreten sich Kommunen im Verbandsgebiet in diesem Aufgabenbereich, jedoch aufgrund der derzeitigen Coronopandemie könnte es sein, dass der eigene Standesbeamte sowie dessen Vertretung ausfällt, so dass es notwendig ist, auf einen Standesbeamten einer weiteren Verbandsgemeinde zurückgreifen zu können. Dieser vorgelegten Vereinbarung stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.

Vom Vorsitzenden wurde darauf hingewiesen, dass die Verpflichtung des neuen Bürgermeisters in öffentlicher Sitzung zu erfolgen hat. Im Gemeinderat wurde angesprochen, mit dem Kommunalamt abzuklären, ob aufgrund der besonderen Situation diese Sitzung nichtöffentlich durchgeführt werden kann. Sofern dies nicht möglich ist, sollte sichergestellt sein, dass die Abstandsregeln eingehalten werden und die Zuhörerzahl begrenzt wird.

Informiert wurde, dass der Kindergarten, welcher aufgrund der Corona-Verordnung der Landesregierung seit 17.03.2020 geschlossen ist, mindestens noch bis 03.05. geschlossen bleiben muss. Allerdings ist ab 27.04. eine erweiterte Notbetreuung möglich, nach welcher nicht nur die Kinder von Eltern, welche in systemrelevanten Berufen tätig sind in den Kindergarten bringen dürfen sondern auch von Eltern, welche einen präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für den Arbeitgeber unabkömmlich sind.

Mitgeteilt wurde, dass beim Landtag Baden-Württemberg eine Petition eingereicht wurde, dass unweit der Gaststätte „Camelot Ribs“ statt der geplanten Furt eine Brücke gebaut wird.

Von Netze BW GmbH erhielten wir 2019 eine Konzessionsabgabe i. H. v. 10.402,12 €. Solche Zahlungen haben Energieversorgungsunternehmen für die Benützung von Straßen und Wege an die Kommunen zu leisten.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde darauf hingewiesen, dass im Straßenbereich am westlichen Ende der Kreuzbergstraße viele schadhaften Pflastersteine sind, welche bald auszutauschen sind.

Anschließend fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.