Gemeinderatssitzung vom 17.06.2020
Bericht aus der Gemeinderatssitzung:
Mittwoch, 17.06.2020 in der Gemeindehalle Zimmern unter der Burg
§ 1 Genehmigung der Haushaltssatzung 2020
Durch einen technischen Fehler bei der Eingabe des Haushaltes der Gemeinde Zimmern unter der Burg wurden die jährlich zu erbringenden Tilgungen in Höhe von 11.900 € nicht erfasst. Da diese in der Haushaltssatzung zu berücksichtigen sind, musste die Haushaltssatzung entsprechend korrigiert werden.
Weiterhin wurde in der Anlage zur Haushaltssatzung (Zahlenteil) ein Rechenfehler des Systems entdeckt, der in diesem Zuge ebenfalls korrigiert wird.
Mit dem zu fassenden Beitrittsbeschluss wird die Haushaltssatzung nach den Vorgaben des Haushaltserlasses des Landratsamtes Zollernalbkreis vom 04.06.2020 korrigiert.
Direkte Auswirkungen auf den Vollzug des Haushaltes haben diese Anpassungen nicht. Aus diesem Grund wurde der Haushalt auch grundsätzlich durch das Landratsamt Zollernalbkreis genehmigt.
Der Haushalt kann somit vollzogen und alle Projekte wie geplant umgesetzt werden. Durch die Korrekturen ändert sich lediglich die veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes.
Zur weiteren Erläuterung erfolgte ein ergänzender Sachvortrag durch Herrn Reuß, Geschäftsführer des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Schlichemtal in der Sitzung.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig der durch das Landratsamt Zollernalbkreis ergangenen Verfügung zur Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplans 2020 beizutreten.
§ 2 Räumliche Zusammenlegung Stadtverwaltung Schömberg und Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbandes oberes Schlichemtal.
Es wurde darüber beraten, ob im Zuge des geplanten Neubaus des Schömberger Rathauses auch die Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Schlichemtal im Neubau untergebracht werden könnte. Die Gemeinden des GVV erhielten vorab von der Stadt Schömberg Lagepläne, sowie eine Aufstellung von öffentlichen Stellplätzen. Nach der Diskussion und Schlussfolgerung aller Pro und Contras stimmte der Gemeinderat gegen die Unterbringung der Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbandes im Rathaus der Stadt Schömberg. Die Räte sehen zwar viele bautechnische Vorteile dieses Vorhabens. Die politischen, sowie finanziellen Aspekte überwogen aber. Die Gemeinderäte sehen für die eigene Gemeinde wenig Nutzen, dafür aber ein großes finanzielles Risiko.
§ 3 Erhöhung der Kindergartenbeiträge
Zwei Enthaltungen, zwei Gegenstimmen und fünf Fürsprecher ergab die Abstimmung über die Erhöhung der Kindergartenbeiträge ab September 2020. Zuletzt wurde der Beitrag im September 2018 erhöht.
In dieser schwierigen Zeit der Pandemie, in der sich manche Eltern in der Kurzarbeit befinden, ist es fast unmöglich, die Beiträge anzuheben. Man wolle in Zimmern unter der Burg familienfreundlich sein – so, ein Auszug der Gegenargumente zur Erhöhung. Die Argumente für die Erhöhung waren unter anderem, dass die Kosten für die Reinigung der Einrichtung aufgrund der Hygienevorschriften in der Corona – Zeit deutlich stiegen. Die Beiträge im Vergleich zu umliegenden, finanzstärkeren Gemeinden sind immer noch sehr gering. Dem von den Spitzenverbänden empfohlenen Kostendeckungsgrad durch Elternbeiträge sei man vergleichsweise immer noch weit entfernt. Eine Beitragserhöhung ist daher für die finanzschwache Gemeinde unumgänglich. Die Beiträge wurden wie folgt angepasst/erhöht:
Kinder ab 3 Jahren: 105,- € (bisher 90,- €)
Geschwisterkind ab 3 Jahren: 55,- € (bisher 47,- €)Kinder unter 3 Jahren: 155,- €(bisher 134,- €)
Geschwisterkind unter 3 Jahren: 80,- € (bisher 70,- €)
Der Kindergarten ist pro Woche 29,5 Stunden geöffnet, sehr familiär und ansprechend. Es stehen noch freie Plätze für Kinder ab 2 Jahren zur Verfügung. Der Gemeinderat ist daher sehr darum bemüht die Plätze zu füllen und würde zusätzlich auch auswärtige Familien in Zimmern unter der Burg herzlichst willkommen heißen.
§ 4 Friedhofsordnung: Friedwald Vorberatung
Die Gemeindeverwaltung wurde in einem Schreiben darauf aufmerksam gemacht, auf dem Friedhof in Zimmern unter der Burg eine Art „Friedwald“ mit in die Friedhofsordnung aufzunehmen. Gedacht ist der Bereich rund um die beiden Hainbuchen, welche auf der Wiese rechts vom Eingang Kirchstraße stehen. Dort könnten Urnen etwa als Urnen - Grasgräber ohne Grabschmuck und ohne Kerzen beigesetzt werden – ähnlich wie in einem Friedwald. Eine Gedenktafel mit den Namen der Verstorbenen könnte an jenen Bäumen angebracht werden.
Auf dem Friedhof, entlang der Hecke, linkerseits des Kriegsdenkmals bestehen bereits Wiesengräber. Der Vorschlag mit den Urnengrasgräbern bei den Bäumen wird nun auf die Möglichkeit der Umsetzung - unter anderem die Verwurzelung der Bäume, sowie der Beschaffenheit des Bodens geprüft. Denkbar wäre eine Aufnahme dieser Beisetzungsvariante in der Friedhofsordnung. Das Thema wird nochmals vertagt, bis die oben genannten Beschaffenheit geprüft wurden.
§ 5 Öffnung der Gemeindehalle
Durch die aktuellen Corona – Lockerungen wurde einstimmig beschlossen, dass ab Montag, 22. Juni die örtliche Gemeindehalle wieder für den Sportbetrieb freigegeben wird. Die Vereinsvorsitzenden/Spartenleiter müssen der Gemeindeverwaltung ein entsprechendes, individuell ausgearbeitetes Hygienekonzept vorlegen. Dies wird unter der strengen Kontrolle eines Beauftragten jedes Vereines umgesetzt. Die Umkleidekabinen und Duschen sind noch geschlossen. Von den Sportlerinnen und Sportlern müssen die eigenen Geräte/Utensilien von zu Hause mitgebracht werden. Die Halle muss nach jeder Trainingseinheit gründlich gereinigt und desinfiziert werden.
§ 6 Baugesuche/Bauangelegenheiten
Für den Neubau des Wohnhauses mit Doppelgarage und vierer Reihengarage, Selterweg 11, Flurstück 129/13 und 129/12 in Zimmern unter der Burg, wurde bei der Gemeinde ein Baugesuch eingereicht, welches an die untere Baurechtsbehörde, Landratsamt Zollernalbkreis, weitergeleitet wurde. Statt der im Bebauungsplan festgelegten Dachneigung 33-42° ist eine Dachneigung von 30° vorgesehen. Dies erfordert eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Der Gemeinderat erteilte nach Planeinsicht einstimmig das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 36 BauGB.
§ 7 Verschiedenes; Wünsche und Anträge
Für den Bau der Furt wurde ein Antrag auf einen Zuschuss gestellt. Der Antrag wurde nun genehmigt. Die Gemeinde Zimmern unter der Burg erhält damit aus dem Ausgleichsstock eine Zahlung in Höhe von 20.000 Euro. Für den Baubeginn der Furt stehen noch verschiedene Unterlagen aus. Ein Termin mit der Naturschutzbehörde für weitere Besprechungen ist festgelegt.
Bürgermeister Jürgen Leichtle teilte einige Veränderungen auf dem Bürgermeisteramt mit. So wurden zum Beispiel die Büroräume umgestaltet, alte Möbel entsorgt. Auch die technische Ausstattung wird neu ausgerichtet und optimiert.
Bevor die Gemeindehalle für den Sportbetrieb wieder geöffnet wird, findet noch eine Grundreinigung statt. In der Gemeindehalle wurden während der Corona – Zeit verschiedene Sitzungen in der Halle abgehalten.
Die Verwaltung hat sich erkundigt wie der Telefonanbieter „Telekom“ weiter vorgehen will, um die Funklöcher zu „stopfen“. Das Thema ist gerade wieder durch die Politik aktuell geworden.
Die Einführung der Gemeinderatsklausur ist in vollem Gange. In den letzten Wochen wurden bereits einige Themen bearbeitet. Einige Punkte stehen noch an und werden in weiteren Sitzungen aufgegriffen und umgesetzt.
Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 15. Juli 2020 statt.