Gemeinderatssitzung vom 15.07.2020

Veröffentlicht: 23.07.2020 01:07 Uhr

Bericht aus der Gemeinderatssitzung, 

Mittwoch, den 15. Juli 2020 

§ 1 Geschäftsordnung des Gemeinderates, Inkraftsetzung

In diversen, vorbereiteten und nichtöffentlichen Sitzungen hat sich der Gemeinderat von Zimmern unter der Burg eine Geschäftsordnung erarbeitet. Diese Geschäftsordnung dient in der Zukunft als gemeinsam entworfene und festgelegte Grundlage für die Arbeit im Gremium. Die Arbeit soll somit für alle Beteiligten nachvollziehbar und reibungslos sein. Alle Punkte wurden gesammelt und zusammengefasst, Änderungswünsche eingearbeitet. Die neue Geschäftsordnung wird für alle Bürgerinnen und Bürger zur Einsicht auf der Internetseite der Gemeinde

(zimmern-udb.de)  veröffentlicht. Das Originaldokument wurde von allen Gemeinderäten zur Bestätigung unterschrieben und tritt ab sofort in Kraft. Jeder Gemeinderat erhielt eine Handreichung.

§ 2 Bestellung von Bürgermeister Jürgen Leichtle zum 

Eheschließungsbeamten

Bisher war der ehemalige Bürgermeister Elmar W. Koch von der Gemeinde Zimmern unter der Burg zum Eheschließungsstandesbeamten bestellt. Nachdem Herr Koch den Ruhestand angetreten hat, wurde er dieses Amtes widerrufen und Herr Jürgen Leichtle für das Amt des neuen Eheschließungsstandesbeamten bestellt.

Nach der Durchführungsverordnung des Personenstandgesetzes (PstG-DVO) können Gemeinden ihre Oberbürgermeister, Bürgermeister, Beigeordneten und Ortsvorstehe, zu Eheschließungsbeamten für ihren Zuständigkeitsbereich bestellen.

Die Bestellung von Eheschließungsbeamten ist sachlich auf die Vornahme von Eheschließungen und die dabei möglichen Beurkundungen von Namenserklärungen der Ehepartner, sowie die Erstausstellung von Eheurkunden und die Ausstellung von Bescheinigungen, die mit der Eheschließung in Zusammenhang beschränkt. Zuständig für die Bestellung ist die Gemeinde. Die Bestellung und deren Widerruf müssen schriftlich erfolgen.

§ 3 Befreiung Kindergartengebühren

Seit dem Kalendermonat Juli ist der Kindergarten von Zimmern unter der Burg wieder im „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ geöffnet. Alle angemeldeten Kinder können derzeit wieder im Kindergarten betreut werden.

Im Juni besuchten aufgrund des „eingeschränkten Regelbetriebes“ durch die Corona – Verordnung nicht alle Kinder den Kindergarten. Die betreffenden Familien werden im Monat Juni vom Elternbeitrag befreit.

§ 4 Freizeitheim Preisliste 2022 

Seit Anfang März war das Freizeitheim geschlossen. Nach den Lockerungen der Einschränkungen ab dem 1. Juli 2020 ist das Freizeitheim wieder geöffnet und unter besonderen Vorschriften wieder buchbar. Die erste Belegung nach Wiedereröffnung erfolgte am 10. Juli 2020.

Derzeit kann das Freizeitheim aufgrund der Abstandsregeln mit maximal 20 Personen belegt werden. (Regulär stehen 35 Betten zur Verfügung). Für die Wiedereröffnung mussten einzelne Betten umgestellt werden, um den Mindestabstand von 1,50 Metern zu gewährleisten. Die Gäste müssen momentan ihr eigenes Bettzeug (Kissen, Decke, Schlafsack, Bettbezug, etc.) mitbringen. Die Gemeinde stellt nur die mit einem Laken bezogenen Matratzen.

Aus aktuellem Anlass werden pauschal 150,- € Desinfektionsgebühr erhoben. Die Corona – Verordnung sieht neue, strengere Hygienevorschriften, wie zum Beispiel das Nachreinigen der Türklingen, sowie aller anderer Kontakt – und Berührungspunkte vor. Die Gruppen reinigen nach ihrem Aufenthalt das Freizeitheim zwar selbständig, dennoch kommen einige Aufwendungen hinzu. Von der Desinfektionsgebühr wird der Aufwand des Reinigungspersonals bezahlt.

Die Preise des Freizeitheimes wurden folgendermaßen angepasst:

Übernachtung pro Person/Tag                       

Erhöhung von 13.50 € auf 14.50 €                               

Tagesgäste – ohne Übernachtung:

Erhöhung von 8,50 € auf 9,- €

Die Nebenkosten (Strom, Heizung, Wasser, Telefon und WLAN), Kosten für Hallenmiete, sowie für die Nachreinigung (falls diese erforderlich ist) bleiben gleich.

§ 5 Gründung eines gemeinsamen Gutachterausschusses für das Mittelzentrum Balingen. 

Bürgermeister Jürgen Leichtle informiert die Gemeinderäte darüber, dass für das Mittelzentrum Balingen ein gemeinsamer Gutachterausschuss gebildet wird.

§ 6 Verschiedenes, Wünsche und Anträge: 

§ 6.1       Befreiung von Abwassergebühren

Bei der Gemeinde wurde die Anfrage gestellt, ob es möglich wäre, Wassermengen, die von einzelnen Haushalten für die Gartenbewässerung benötigt werden, von der Abwassergebühr befreien zu lassen. Dies ist möglich und in der aktuell gültigen Satzung (AbwS § 40) festgeschrieben. Die geeichten Wasserzähler können bei der Gemeinde erworben werden. Sie müssen auf Kosten des Gebührenschuldners von einem Fachbetrieb eingebaut und so, wie der Hauszähler, alle sechs Jahre ausgetauscht werden. Bei der Gemeinde muss dann der Antrag auf Befreiung der Gebühr gestellt werden.

§ 6.2       Breitbandausbau/ schnelles Internet

Die Arbeitsgemeinschaft Ländlicher Raum (AGLR) im Regierungsbezirk Tübingen hat 2018 ihre Überlegungen, Erwartungen und Forderungen für einen raschen Auf – und Ausbau einer glasfasergestützten Kommunikationsstruktur im ländlichen Raum in einer Resolution zusammengefasst. „Ziel muss es sein, bis 2025 eine flächendeckende gigabitfähige Infrastruktur bis in jedes Haus, jedes Unternehmen und jede öffentliche Einrichtung (FFTP) aufzubauen“, lautete eine der Forderungen. Als Interessenvertretung setzt sich die AGLR für eine positive Entwicklung des ländlichen Raums Südwürttembergs als Wirtschafts – und Lebensraum ein. Es wurden bereits Bundes – und Landesmittel zur Breitbandförderung bereitgestellt. Die Verwaltung von Zimmern unter der Burg prüft derzeit, ob die Gemeinde in den Genuss solcher Förderungen kommen könnte. Ein Ergebnis der Prüfung ist im Moment nicht absehbar.