Mehrwertsteuer für Wasser
Mehrwertsteuersenkung für Wasser
Das Corona-Konjunkturpaket der Bundesregierung sieht unter anderem vor, die Mehrwertsteuer vom 01.07. bis 31.12.2020 zu senken. Dabei soll der reguläre Steuersatz von 19% auf 16% und der reduzierte Steuersatz von 7% auf 5% gesenkt werden.
Diese Steuersenkung wirkt sich auch auf die Wassergebühren aus (Schmutzwasser ohne MwSt.). Die Mehrwertsteuer geht von 7% auf 5% zurück. Nach derzeitiger Rechtsauffassung ist für das komplette Jahr 2020 der verminderte Steuersatz von 5% anzuwenden, da die Leistungserbringung in der Wasserversorgung zum 31.12.2020 endet und dieses Datum ausschlaggebend für den Mehrwertsteuersatz ist.
Um von dieser reduzierten Mehrwertsteuer zu profitieren, müssen Sie nichts unternehmen - Die niedrigen Steuersätze werden automatisch bei der Jahresendabrechnung angewandt und verrechnet. Eine Zwischenablesung ist nicht notwendig!