Gemeinderatssitzung vom 09.02.2021

Veröffentlicht: 18.02.2021 49:07 Uhr

Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 09. Februar 2021 im Freizeitheim: 

Beginn: 19.30 Uhr:

Top 1: Bürgerfragestunde

Nach § 33 Absatz 4 der Gemeindeordnung von Baden – Württemberg kann der Gemeinderat bei öffentlichen Sitzungen Einwohnern und den ihnen gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen die Möglichkeit einräumen, Fragen zu Gemeindeangelegenheiten zu stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten. Die Bürgerfragestunde soll zweimal jährlich zu Beginn einer Gemeinderatssitzung stattfinden und sollte nicht länger als 60 Minuten dauern.

Diese erste Bürgerfragestunde 2021 hat nun zu Beginn der Gemeinderatssitzung stattgefunden.

Top 2: Erstellung der Eröffnungsbilanz 2019 – Vergabe: 

In der Verwaltungsratssitzung vom 19. November 2020 wurde vereinbart, dass die Erstellung der Eröffnungsbilanzen für die Verbandsgemeinden (mit Ausnahme der Stadt Schömberg) aufgrund des Arbeitsanfalls auf der Verbandsgeschäftsstelle an die Firma Schüllermann, welche bereits die Bewertung des Anlagevermögens der Verbandsgemeinden vornimmt, vergeben wird. Das entsprechende Angebot für die Gemeinde Zimmern unter der Burg lag im Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten für die Gemeinderäte zur Einsichtnahme aus und wurde vorab per E-Mail an die Gemeinderäte verschickt.

Einstimmiger Beschluss: Die Gemeinde Zimmern unter der Burg beschließt die Erstellung der Eröffnungsbilanz für die Gemeinde Zimmern unter der Burg, an die Firma Schüllermann, laut Angebot zu übergeben. 

Top 3: Bestellung der Standesbeamten im Verbandsgebiet für alle Gemeinden

Die aktuelle Situation mit der Corona – Pandemie macht elementar deutlich, dass die hoheitlichen Aufgaben von Kommunen krisensicher aufzustellen sind. Gerade im Personenstandswesen dulden manche Beurkundungen keinen Aufschub. Aus diesem Grund haben mittlerweile sämtliche Verbandsgemeinden zugestimmt, in sämtlichen Verbandsgemeinden, alle im Verbandsgebiet verfügbaren Standesbeamten (ausgenommen Bürgermeister als Vollstandesbeamte) zu Standesbeamten zu bestellen. Eine öffentlich – rechtliche Vereinbarung diesbezüglich, würde von sämtlichen Verbandsgemeinden unterzeichnet. Bislang ist Frau Ute Marienfeld als Vollstandesbeamtin bei uns tätig. Frau Doris Steinlehner, dienstansässig in Zimmern unter der Burg, ist ebenfalls zur Vollstandesbeamtin in Schömberg bestellt. Die Notwendigkeit der Bestellung ergibt sich aus § 2 Absatz 3 Personenstandsgesetz. Ergänzend sollen nun Frau Andrea Huonker, dienstansässig in Dotternhausen, Frau Annkathrin Lippert, dienstansässig in Dormettingen, Frau Martina Melcer, dienstansässig in Hausen am Tann und Frau Carola Wagner, dienstansässig in Ratshausen als weitere Standesbeamte im Wege der Amtshilfe in Zimmern unter der Burg als Standesbeamte tätig sein können.

Einstimmiger Beschluss: Frau Andrea Huonker, Frau Annkathrin Lippert, Frau Martina Melcer und Frau Carola Wagner werden im Wege der Amtshilfe im Vertretungsfall als weitere Standesbeamte für die Gemeinde Zimmern unter der Burg bestellt. 

Top 4: Neuorganisation und Gründung eines gemeinsamen Gutachterausschusses

Die Gutachterausschussverordnung stammt aus dem Jahre 1989. Baden – Württemberg weist aufgrund der kommunalen Zuständigkeit eine sehr große Anzahl von Gutachterausschüssen auf (ca.1000). Nach Auffassung des Landesgesetzgebers konnten und können bei Ausschüssen mit kleinem Zuständigkeitsbereich die gesetzlichen Aufgaben nicht vollständig und vor allem nicht in der erforderlichen Qualität erfüllt werden, da die Zahl der Kauffälle zu gering ist und damit keine ausreichende Basis für die Ableitung der Wertermittlungsdaten vorliegt. Um eine den rechtlichen Bestimmungen entsprechende und den fachlichen Herausforderungen genügende Aufgabenerfüllung zu erreichen, sollen verstärkt die interkommunalen Kooperationen angestrebt werden. In diesem Zusammenhang hat das Land Baden – Württemberg die Gutachterausschussverordnung (GuAVO) geändert. Die Änderung ist am 11.10.1017 in Kraft getreten.

Im neuen § 1 Abs. 1 Satz 2 GuAVO heißt es, dass innerhalb eines Landkreises benachbarte Gemeinden die Aufgaben nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit übertragen können. Damit werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines gemeinsamen Gutachterausschusses für mehrere Kommunen geschaffen. Es ist nun möglich, die Aufgaben des Gutachterausschusses mittels öffentlich- rechtlicher Vereinbarung zur Aufgabenerfüllung auf eine andere Kommune zu übertragen. Bislang bestand lediglich die Möglichkeit, die Aufgabe auf eine Verwaltungsgemeinschaft zu übertragen. Durch die Bildung neuer Kooperationen sollen leistungsfähigere Einheiten gebildet und die Gutachterausschüsse in die Lage versetzt werden, ihre gesetzlichen Aufgaben fach- und sachgerecht zu erfüllen Die Aufgaben des Gutachterausschusses setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen: 

Gutachtenerstattung von bebauten und unbebauten Grundstücken, sowie Rechten an Grundstücken

Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung

Ermittlung der daten für die Werteermittlung

Ermittlung von Bodenrichtwerten

Erstellung eines Grundstücksmarktberichtes

Weiterleitung der daten an die zentrale Geschäftsstelle beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden – Württemberg

Gemäß dem neuen §1 Abs. 1a GuAVO ist für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung des Gutachterausschusses eine geeignete Personal- und Sachmittelausstattung, sowie eine ausreichende Zahl von Kauffällen erforderlich. Die geplante, räumliche Einheit des gemeinsamen Gutachterausschusses im Mittelbereich Balingen hat rund 57000 Einwohner.

Im Rahmen der Sprengelsitzung am 28.10.2020 wurde in Geislingen mit Bürgermeistern bzw. Vertretern der meisten der beteiligten Städte und Gemeinden eine erste Informationsveranstaltung durchgeführt. Hierbei wurden die notwendigen, festzulegenden Regelungen in einer öffentlich- rechtlichen Vereinbarung (Erfüllungsaufgabe), sowie ein möglicher, zeitlicher Ablauf vorgestellt. In dieser Veranstaltung wurde signalisiert, dass man sich einen gemeinsamen Gutachterausschusses mit zentraler Geschäftsstelle bei der Stadt Balingen vorstellen könnte. Um weiter Schritte einleiten zu können (z.B. Vorbereitung einer öffentlich – rechtlichen Vereinbarung, Besetzung gemeinsamer Gutachterausschuss, Personal – und Raumsuche) ist es notwendig, die grundsätzliche Bereitschaft zur Gründung eines gemeinsamen Gutachterausschusses bei den jeweiligen Städten und Gemeinden festzustellen. Es wird gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, mit den Städten und Gemeinden Geislingen, Rosenfeld, Schömberg, Dautmergen, Dormettingen, Dotternhausen, Hausen am Tann, Ratshausen, Weilen unter den Rinnen und Zimmern unter der Burg, durch Gespräche, weitere Schritte einzuleiten. Ziel ist es, einen gemeinsamen Gutachterausschuss mit zentraler Geschäftsstelle bei der Stadt Balingen einzurichten. Die Vereinbarung der Kooperation liegt in der Zuständigkeit des Gemeinderates und bedarf zur Wirksamkeit der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.

Einstimmiger Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Städten und Gemeinden Geislingen, Rosenfeld, Schömberg, Dautmergen, Dormettingen, Dotternhausen, Hausen am Tann, Ratshausen, Weilen unter den Rinnen und Balingen, Gespräche zu führen, mit dem Ziel, einen gemeinsamen Gutachterausschuss mit zentraler Geschäftsstelle bei der Stadt Balingen einzurichten. 

Die Verwaltung informiert den Gemeinderat regelmäßig über den Fortgang des Verfahrens. 

Top 5: Kindergartenbeiträge für Januar und Februar 2021

Die Kindertagesstätten bleiben aufgrund der Corona – Pandemie bis zum 21. Februar 2021 für den Regelbetrieb geschlossen. Eine Notbetreuung ist eingerichtet und bleibt bis dahin weiterhin bestehen. Zunächst war eine Öffnung der Kindertagesstätten zum 1. Februar geplant. Nachdem das Land Baden – Württemberg über das Auftreten einer Virusvariante in einer Freiburger Kindertageseinrichtung erfahren hat, wurde die Entscheidung zur Öffnung der Kindertagesstätten und Grundschulen kurzfristig vertagt. Herr Ministerpräsiden Kretschmann erklärte am 28. Januar 2021, es sei im Moment nicht an die Lockerungen der Schließung zu denken.

Wegen der Schließung der Kitas, sollen die Elternbeiträge jener Kinder, welche die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen haben, zunächst für Januar und Februar 2021 nicht erhoben werden.

Für Kinder, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen, fallen dagegen die normalen Gebühren an.

Einstimmiger Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die Kindergartengebühren für die Monate Januar und Februar 2021 für die Kinder zu erlassen, welche die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen haben. 

Top 6: Anbau an einen landwirtschaftlichen Mehrzweckschuppen

Bei der Gemeindeverwaltung Zimmern unter der Burg wurde ein Antrag auf eine Baugenehmigung für einen Anbau an einen bestehenden, landwirtschaftlichen Mehrzweckschuppen auf den Flurstücken 823 und 825 gestellt. Die entsprechenden Pläne lagen für die Gemeinderäte bei der Verwaltung zu den üblichen Öffnungszeiten und auch während der Gemeinderatssitzung zur Einsichtnahme aus. Der bestehende Mehrzweckschuppen befindet sich im Außenbereich der Gemeinde Zimmern unter der Burg. Für diesen Bereich gibt es keine Bauleitplanung, also weder Bebauungs- noch Flächennutzungsplan. Alle rechtlichen Voraussetzungen für das privilegierte Bauen im Außenbereich werden von der unteren Baurechtsbehörde und dem zuständigen Landwirtschaftsamt abgeprüft. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung gibt es keine Einwände gegen das Vorhaben.

Einstimmiger Beschluss: Der Gemeinderat beschließt das gemeindliche Einvernehmen für einen Anbau an einen landwirtschaftlichen Mehrzweckschuppen auf den Flurstücken 823 und 825 der Gemarkung Zimmern unter der Burg. 

Top 7: Vereinszuschuss Reit – und Fahrverein Zimmerner Mühle

Bei der Gemeindeverwaltung Zimmern unter der Burg wurde vom Reit- und Fahrverein Zimmerner Mühle ein Antrag auf Unterstützung bei Anschaffungen gestellt. Es wurde dazu am 9. Dezember 2020 ein Angebot über diverses Zubehör für die Reitanlage in Höhe von 618,80 € inkl. Mehrwertsteuer eingereicht. Der Gemeinderat Zimmern unter der Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 17. November 2020 beschlossen, dass die örtlichen Vereine bei diversen Anschaffungen eine Unterstützung von der Gemeinde in Höhe von 20% des Anschaffungsbetrages, maximal aber 300,- € erhalten soll. Die eigentliche, übliche Frist für die Angebotseinreichung und Anfrage eines Zuschusses ist normalerweise im Oktober eines jeden Jahres. Da die Vertreter des Vereins über diesen Beschluss nicht Bescheid wussten, baten sie daher nachträglich um die Bewilligung der Unterstützung. Im Zuge der Gleichbehandlung wurde die Zuschussbewilligung der Gemeindeverwaltung empfohlen.

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt mit einer Enthaltung, neben den anderen Vereinen des Dorfes, auch den Reit – und Fahrverein Zimmerner Mühle bei diversen Anschaffungen zu unterstützen. Es wird ebenfalls eine Kostenübernahme von 20%, maximal jedoch 300,- € für Anschaffungen festgelegt. 

Top 8: Spendenbericht der Gemeinde Zimmern unter der Burg

Seit dem Änderungsgesetz der Gemeindeordnung (GemO) vom 14. Februar 2006 müssen die Gemeinden gemäß § 78 Abs. 4 GemO jährlich einen Bericht erstellen, in dem die Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen, sowie die Geber, die Zuwendung und Zuwendungszwecke aufzulisten sind. Dieser Bericht ist der Rechtaufsichtsbehörde zu übersenden. Die Gemeinde hat der Annahme der Spenden zuzustimmen. Dadurch soll eine Einflussnahme auf die Gemeinde durch die Spender vermieden werden.

Im Jahr 2020 gingen bei der Gemeinde folgende Spenden ein:

Spendenkasse Seniorenfeier:                   410,91 €

Koch Handelsgesellschaft Schömberg:  345,10 €

(Desinfektionssäule für Kindergarten)

Privatperson:                                                  50,00 €

(Arbeitsaufwand Freizeitheim)

Die Gemeinde kann Spenden in Höhe von insgesamt 806,01 € verbuchen.

Einstimmiger Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, den Spendenbericht 2020 zur Kenntnis zu nehmen und der Annahme der genannten Spenden zuzustimmen. 

Top 9: Ausstattung Bauhof und Bürgerhaus: 

Von Seiten einer Gemeinderätin wurde beim Bürgermeisteramt der Antrag gestellt, dass für den Bauhof, sowie für das Bürgermeisteramt jeweils eine Kaffeemaschine angeschafft wird.

Während der starken Schneefälle im Januar, fiel der Gemeinderätin beim Besuch im Bauhof auf, dass die beiden Mitarbeiter trotz der eisigen Kälte, keine warmen Getränke zur Verfügung hatten, was dringend nötig gewesen wäre. Die beiden wurden aus der Bevölkerung heraus mit heißem Kaffee versorgt. Auch beim anschließenden Besuch im Bürgermeisteramt stellte sie fest, dass Besuchern und Gesprächspartnern im Bürgermeister Dienstzimmer kein Kaffee angeboten werden kann, da keine entsprechende Maschine vorhanden ist.

Einstimmiger Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, je eine Kaffeemaschine für den Bauhof und das Bürgermeisteramt anzuschaffen. 

Top 10: Wünsche und Verschiedenes 

Bezuschussung ELR

Die Gemeinde Zimmern unter der Burg stellte im vergangenen Herbst einen Antrag auf eine Bezuschussung auf eine Projektbetreuung mit Ausarbeitung von fallbezogenen Quartierskonzepten zur innerörtlichen Aktivierung im Zuge des Entwicklungsprogrammes ländlicher Raum (ELR). Am 21. Januar 2021 wurde der Antrag mit einem eingeplanten Förderbetrag in Höhe von 6760,- € bewilligt. Die Gemeindeverwaltung prüft derzeit, wie diese Fördermittel am besten eingesetzt werden können und wird weiter berichten.

Versiegelung des Fußbodens im Speiseraum des Freizeitheimes: 

Regelmäßig im Zweijahresrhythmus wird der Boden des Speiseraumes im Freizeitheims durch eine Firma speziell gereinigt und neu versiegelt. Um den Turnus beizubehalten, wäre die Reinigung und Versiegelung dieses Jahr angedacht. Da das Freizeitheim aktuell noch nicht durch Gruppen belegt ist, könnte man nun diese Zeit nutzen, die Reinigung und Versiegelung vorzunehmen. Aufgrund der Corona – Pandemie, war der Betrieb des Freizeitheims im vergangenen Jahr größtenteils eingestellt. Die Gemeinderäte prüfen nun, ob Notwendigkeit zur Reinigung und Versiegelung besteht. Bei Bedarf wird die Verwaltung die zuständige Firma beauftragen.

Des Weiteren stehen noch kleine Hausmeisteraufgaben an, die noch erledigt werden müssen, bevor die ersten Gruppen eintreffen.

Beleuchtung Bauhof: 

In der dunklen Jahreszeit brennt morgens die Außenbeleuchtung beim Bauhof durchgehend. Es stellte sich die Frage, ob es sinnvoll wäre, einen Bewegungsmelder anzubringen. Es kam des Öfteren vor, dass die Schulkinder, welche frühmorgens in der Dunkelheit vom Busfahrer übersehen wurden, der Fahrer die Haltestelle nicht anfuhr und somit die Kinder nicht in die Schule kamen. Wenn das Licht brennt, sieht der Busfahrer die Kinder und fährt die Haltestelle an.

Entsorgung von Hundekot – Tüten: 

Zu allgemeinem Unmut und großer Verärgerung sorgt wiederholt die Tatsache, dass Hundekot – Tüten auf Wiesen und Feldwegen in Zimmern unter der Burg und auch anderen Gemeinden entsorgt werden. Zum einen ist es für das Landschaftsbild und die Natur, zum anderen für die Landwirte eine nicht duldsame und unzumutbare Situation. Die Gemeinden kamen den Hundehaltern bereits entgegen, indem spezielle Mülltonnen für die Hinterlassenschaften der Hunde aufgestellt wurden. Die Gemeindeverwaltung, sowie die Bauhofmitarbeiter werden dieser Situation künftig besondere Aufmerksamkeit entgegenbringen, sowie entsprechende Maßnahmen zur Unterbindung ergreifen.

Aufnahme Asylbewerber: 

Bei der Gemeinde wurde von der Ausländerbehörde die Anfrage gestellt, ob es in unserer Gemeinde die Möglichkeit gibt, einen weiteren Asylbewerber aus Kamerun aufzunehmen. Da die Gemeinde - Wohnung bei der Festhalle bereits durch zwei Asylbewerber belegt ist, sind die Möglichkeiten ausgeschöpft. Sollte es aber bei Privatpersonen eine Möglichkeit für die Unterkunft geben, können sich Bürgerinnen und Bürger bei der Gemeindeverwaltung melden.

Photovoltaikanlagen der Gemeinde: 

Aktuell werden durch die Energieagentur Zollernalb GmbH freistehende Flächen und Wiesen in und um Zimmern unter der Burg herum geprüft, welche für die Anbringung von Photovoltaikanlagen in Frage kämen– möglicherweise auch in Kooperation mit einem örtlichen Landwirt. Ebenfalls sollte die Statik der gemeindeeigenen Gebäude geprüft werden, um weitere, mögliche Schritte in Richtung PV – Anlagen einzuleiten. 

Altkleidercontainer Dorfmitte: 

Der Altkleidercontainer in der Dorfmitte wird restauriert. Die Altglas Container wurden bereits neu aufbereitet und sandgestrahlt.