Gemeinderatssitzung vom 09.03.2021

Veröffentlicht: 18.03.2021 54:09 Uhr

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 9. März 2021

Tagesordnungspunkt 1: 

Bekanntgabe nicht – öffentlich gefasster Beschlüsse

Gefasste Beschlüsse:

1. Flurstück 129/5 (Bergstraße), Gemarkung Zimmern unter der Burg 

Der Gemeinderat beschließt, den Bauplatz 129/5, Gemarkung Zimmern unter der Burg zu verkaufen und eine Familienförderung von 5000,- € zu gewähren. Die Familienförderung soll mit dem Bauplatzpreis verrechnet werden.

2. Bauplatzverkauf Flurstück 129/8 Gemarkung Zimmern unter der Burg 

Der Gemeinderat beschließt, den Bauplatz 129/8, Gemarkung Zimmern unter der Burg zu verkaufen und eine Familienförderung von 5000,- € zu gewähren. Die Familienförderung soll mit dem Bauplatzpreis verrechnet werden.

 

3. Hauptsatzung der Gemeinde Zimmern unter der Burg 

Der Gemeinderat beschließt, dass der Erlass einer Hauptsatzung in einer weiteren, nichtöffentlichen Sitzung vorberaten werden soll. Diese Sitzung fand am 22. Februar 2021 statt. Verschiedene Anregungen wurden in die Satzung eingearbeitet.

Tagesordnungspunkt 2:  

Forsteinrichtungserneuerung 2021

Der jetzige Forsteinrichtungsplan endet zum 31.12.2021. Das Forstamt hat unter der Leitung von Herrn Christian Beck ein betriebliches Leitbild für die nachhaltige und naturnahe Waldbewirtschaftung mit einem ausgeglichenen Betriebsergebnis unter Beachtung klimatischer, ökologischer und gesellschaftlicher Veränderung erarbeitet. Herr Beck vom Forstamt des Zollernalbkreises stellte in der Gemeinderatssitzung das Forsteinrichtungswerk 2021 persönlich vor und beantwortete dazu alle Fragen. Ein Forsteinrichtungswerk wird unter Beachtung aktueller Bedürfnisse, Ressourcen und Entwicklungen eines Waldes jeweils für zehn Jahre aufgestellt und vorausschauend umgesetzt. Ein Waldeinrichter wird sich um die detaillierte Planung und Vorgehensweise kümmern und mit der Gemeinde Zimmern unter der Burg intensiv kooperieren sowie ein direkter Ansprechpartner sein.

Einstimmiger Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Eigentümerzielsetzung für den Gemeindewald Zimmern unter der Burg zu.

Tagesordnungspunkt 3: 

Vergabe Pflanzenbedarf der Gemeinde Zimmern unter der Burg

Das Forstamt des Zollernalbkreises hat eine Pflanzenpreiserkundung für den Gemeindewald Zimmern unter der Burg durchgeführt.

Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Stingel abgegeben. Das Forstamt empfiehlt, diesem Angebot den Zuschlag zu erteilen.

Einstimmiger Beschluss: Die Gemeinde Zimmern unter der Burg beschließt, dem Angebot über den Pflanzbedarf des Forstamtes Leidringen für den Zimmerner Gemeindewald der Firma Frank Stingel, Albstadt – Burgfelden, den Zuschlag zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 4: 

Einbringung und Beratung Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2021

Der Geschäftsführer des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Schlichemtal, Herr Stephan Reuß, stellte den Entwurf des Haushalts für das Kalenderjahr 2021 den Gemeinderäten persönlich vor. Im Ergebnishaushalt bei ordentlichen Erträgen in Höhe von 905.100 € und ordentlichen Aufwendungen von 1.123.500 € entsteht ein negatives Ergebnis von 218.400 €. Im Finanzhaushalt ergibt sich bei Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 848.700 € und Auszahlungen von 897.800 € ein Zahlungsmittelbedarf von 49.100 €. Die verbindlich durchzuführenden Investitionen unter anderem das Schulzentrum Schömberg, sowie dem Hochwasserschutz oder Abschreibungen des Freizeitheimes, werden die Gemeinde an die Grenzen der finanziellen Leistungsfähigkeit bringen. Der Haushalt der Gemeinde weist ein strukturelles Defizit auf. Dieses gilt es, vorerst kurzfristig zu beheben. Die Gemeinde wird zeitnah eine Klausurtagung zu diesem Punkt abhalten, um sich über die finanzielle, zukünftige Struktur und Ausgleichung zu beraten.

Tagesordnungspunkt 5: 

Hauptsatzung der Gemeinde Zimmern unter der Burg (öffentliche Vorberatung)

Der Landtag von Baden – Württemberg hat am 7. Mai 2020 das Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung, der Landkreise und anderer Gesetze erlassen. Nach § 37 GemO soll ein neuer Paragraph 37a eingefügt werden, der die Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum betrifft. Am 10. Januar 2021 wurde von Seiten eines Gemeinderates darum gebeten, dieses Thema auf die Tagesordnung zu setzen, verbunden mit der Frage, wie die Umsetzung dieses Gesetzes in unserer Gemeinde vorgesehen ist. Bis 31. Dezember 2020 waren Sitzungen von Gemeinderäten ohne persönliche Anwesenheit unter bestimmten Voraussetzungen möglich, ohne dass eine Gemeinde eine Regelung in ihrer Hauptsatzung getroffen haben musste. Seit dem 1. Januar 2021 gilt nun aber nach § 37a GemO, dass die Durchführung einer virtuellen Sitzung „durch Hauptsatzung“ bestimmt werden kann. Nachdem sich die Gemeinde Zimmern unter der Burg bisher keine solche Hauptsatzung gegeben hat, ist der Erlass einer solchen Hauptsatzung für die Durchführung von virtuellen Sitzungen dringend notwendig. Der Erlass einer Hauptsatzung ist kein kurzfristiges Projekt, daher beriet sich der Gemeinderat am 22. Februar 2021 in einer internen Tagung. Unter anderem wurden beispielsweise Zuständigkeiten in den Bereichen „Geschäfte der laufenden Verwaltung“, sowie „Geschäftsbereiche des Gemeinderates“ in die Hauptsatzung eingearbeitet.

Einstimmiger Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, den Entwurf einer Hauptsatzung in der Fassung vom 9. März 2021 an den GVV zur Aufstellung zu geben.  

Tagesordnungspunkt 6: 

Druckkosten Narrenbrief der Narrenzunft Zimmern unter der Burg

Die Narrenzunft Zimmern unter der Burg hat in der Corona – Zeit erstmals einen Narrenbrief in Druckformat an die Zimmerner Bürger verteilt. Die Druckkosten belaufen sich auf 80,- €, welche von der Gemeinde übernommen werden. Die Narrenzunft stellte im vergangenen Jahr keinen Antrag auf einen Vereinszuschuss, daher stimmten die Gemeinderäte der Übernahme dieser Kosten zu.

Einstimmiger Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, der Narrenzunft Zimmern unter der Burg, die Druckkosten des Narrenbriefes in Höhe von 80,- € nicht zu berechnen.

Tagesordnungspunkt 7:

Wünsche und Verschiedenes

Kleidercontainer der „Aktion Hoffnung“: 

Der im Ortskern stehende Kleidercontainer wird von der „Aktion Hoffnung“ bereitgestellt. Für die Inbetriebnahme gibt es eine neue Aufstellungsordnung die zu beachten ist. Die Verwaltung wird diese Ordnung zur Kenntnis nehmen, unterzeichnen und das Formular an die Betreiber zurücksenden.

Kontrolle der umliegenden Wanderwege: 

Durch die Corona – Pandemie und die dadurch verbundenen Einschränkungen zieht es die Leute vermehrt in die Natur und auf die Wanderwege.

Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft schrieb daher die Mitgliedsgemeinden an und bat darum, die umliegenden Wanderwege abzulaufen und zu prüfen. Sollte es Wege geben, welche nicht problemlos begangen werden können, wird die Verwaltung entsprechende Rückmeldung an die WFG geben.

Bebauung „Selterweg“: 

Da die Nachfrage für Bauplätze in Zimmern unter der Burg sehr hoch ist, plant die Gemeinde, den zweiten Bauabschnitt des Baugebietes „Selterweg“ zu prüfen und entsprechende Kosten zu ermitteln.