Gemeinderatssitzung vom 13.04.2021
Bericht aus der Gemeinderatssitzung
Dienstag, 13.04. 2021
Beginn: 19.30 Uhr in der Gemeindehalle
Tagesordnungspunkt 1: Bekanntgabe nicht – öffentlich gefasster Beschlüsse:
Gefasste Beschlüsse
Flurstück 1132/2, Gemarkung Zimmern unter der Burg.
Der Gemeinderat von Zimmern unter der Burg beschließt, das Flurstück 1132/2 an den Besitzer des angrenzenden Flurstücks Nr. 1133 zu verkaufen. Der Verkaufspreis soll bei 1,30 € pro m² liegen. Der Verkaufspreis darf nicht unter dem einst bezahlten Kaufpreis der Gemeinde liegen.
Tagesordnungspunkt 2: Freiflächen PV-Anlagen in Zimmern unter der Burg
Der Regionalverband Neckar – Alb hat am Regionalplan 2013 mit Genehmigung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die vierte Änderung mit Datum vom 20. Januar 2021 vorgenommen und die Regionalplanänderung am 29. Januar 2021 im Staatsanzeiger für Baden – Württemberg veröffentlicht. Die Regionalplanänderung beinhaltet die Sicherung von Trassen für den Ausbau von Schienenstrecken, sowie die Öffnung des Freiraumes für Freiflächen – Solaranlagen. Der Geschäftsführer der Firma RES Deutschland GmbH, Herr Gerhard Kienzler kam auf die Gemeinde Zimmern unter der Burg zu, um dieses Thema im Gemeinderat vorzustellen. Der Leiter für Neuprojekte Wind und Solar, Herr Ulrich Fischer und Herr Gerhard Kienzler verschafften sich vorab bei einem Ortstermin einen Überblick über die gemeindeeigenen Flächen, wo möglicherweise PV – Anlagen angesiedelt werden könnten. In der jüngsten Gemeinderatssitzung stellten die beiden Herren den Gemeinderäten ein interessantes und auch für kleinere, finanzschwache Gemeinden umsetzbares, mögliches Projekt vor. Die RES Deutschland GmbH ist grundsätzlich an der Projektentwicklung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf kommunalen Flächen der Gemeinde Zimmern unter der Burg interessiert. RES ist ein weltweit tätiges Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien für Entwicklung, Bau und betriebsunterstützende Leistungen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen sowie Energiespeichern. Weitere Firmen zeigten ebenfalls Interesse für mögliche Projektumsetzungen in unserer Gemeinde.
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, das Thema Freiflächen PV – Anlagen generell auf Flächen der Gemarkung Zimmern unter der Burg zu verfolgen.
Tagesordnungspunkt 3: Parkettversiegelung Freizeitheim
In einer vorausgegangenen Gemeinderatssitzung wurde aus dem Rat heraus angeregt, die Parkettflächen im Speiseraum des Freizeitheimes frisch zu versiegeln. Die letzte Versiegelung liegt bereits einige Zeit zurück. Der Zeitpunkt wäre im Moment ideal. Das Heim ist derzeit geschlossen und wird daher nicht betreten. Die Versiegelung könnte daher austrocknen, ohne den laufenden Betrieb zu behindern. Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechende Fachfirma anzufragen. Das Angebot liegt nunmehr vor. Der Angebotspreis beläuft sich auf 472,26 Euro. Weitere Angebote sollten nicht eingeholt werden. Es wurde im Rat Wert darauf gelegt dieselbe Firma wie bisher zu beauftragen, weil diese die Örtlichkeiten kennt und auch bei der neuerlichen Versiegelung dasselbe Material verwenden soll wie bisher.
Einstimmiger Beschluss: Die Gemeinde Zimmern unter der Burg beschließt das Angebot der Firma Beck aus Hechingen für die Parkettversiegelung im Freizeitheim anzunehmen und die Arbeiten entsprechend zu beauftragen.
Tagesordnungspunkt 4: Antrag auf Zuschuss für die katholische Bücherei St. Jakobus
Mit einem Schreiben vom 08.03.2021 beantragte Frau Birgit Fraune von der Kirchenpflege (Seelsorgeeinheit Oberes Schlichemtal) einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 300,- € für diverse Anschaffungen. Die katholische Bücherei im Bürgerhaus wird rege genutzt und führt dadurch Besucher ins Bürgerhaus. Das Leben in der Gemeinde wird dadurch bereichert. Die örtlichen Vereine in Zimmern unter der Burg erhalten jährlich einen Zuschuss von 20% maximal 300,- € auf vorgelegte Rechnung. Gerne wird die Bücherei gleichberechtigt unterstützt. Ein Antrag auf einen Zuschuss muss jedoch künftig – wie bei den Vereinen - jährlich im Herbst gestellt werden.
Einstimmiger Beschluss: Der Gemeinderat von Zimmern unter der Burg stimmt einem einmaligen Zuschuss für die katholische Bücherei von 20% maximal 300,- € bei vorgelegter Rechnung zu. Künftig müssen Zuschüsse im Herbst jeden Jahres mit vorgelegter Rechnung beantragt werden.
Tagesordnungspunkt 5: Zweckverband Wasserversorgung Oberer Neckar: Bestellung des Stellvertreters
Die Gemeinde Zimmern unter der Burg ist im Zweckverband Wasserversorgung am Oberen Neckar mit einer Person vertreten. Diese Funktion nimmt regelmäßig der Bürgermeister wahr. Laut Verbandssatzung ist jedoch ein Stellvertreter zu benennen. Im Jahre 2009 wurde der damalige Gemeinderat Heinz Scheible für diese Funktion bestimmt. Heinz Scheible ist nicht mehr im Gemeinderat. Seither wurde die Stelle eines Stellvertreters im Zweckverband Wasserversorgung am oberen Neckar nicht besetzt. Eine Neuwahl wurde daher in der Gemeinderatssitzung durchgeführt.
Einstimmiger Beschluss: Der Gemeinderat beschließt den Bürgermeisterstellvertreter Benjamin Gauß auch als Stellvertreter des Bürgermeisters Jürgen Leichtle beim Zweckverband Wasserversorgung am oberen Neckar zu bestellen.
Tagesordnungspunkt 6: Bestellung der Wahlvorstände zur Bundestagswahl 2021
Am 26. September 2021 findet die Wahl zum Bundestag der Bundesrepublik Deutschland statt. Dafür sind von den Gemeinden wie üblich die Wahlvorstände zu bestellen. Es kann im Moment davon ausgegangen werden, dass wie bei der Landtagswahl zwei Wahlvorstände benötigt werden. Eine für die Urnen-Wahl und ein zweiter für die Briefwahl. Es wird auch bei der Bundestagswahl mit einem erhöhten Anteil der Briefwähler gerechnet.
Nach der aktuellen Corona Virus–Impfverordnung haben Personen, die als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tätig sind, Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen das Corona-Virus. Für den Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel ist der Schutz der Wahlhelferinnen und Wahlhelfern von großer Wichtigkeit. Aus diesem Grunde sollen die Wahlvorstände bereits jetzt bestellt werden um genügend Zeit für die möglichen Impftermine zur Verfügung stellen zu können.
Mit den Wahlvorständen aus den Landtagswahlen verfügt die Gemeinde Zimmern unter der Burg über ein eingespieltes Team an Wahlhelfern. Die Landtagswahl und die Stimmenauszählung haben problemlos funktioniert. Allen Helfern noch einmal einen herzlichen Dank an dieser Stelle. Die Verwaltung schlägt deshalb vor die gleichen Wahlvorstände und Wahlhelfer noch einmal einzuberufen. Das waren Bürgermeister Jürgen Leichtle als Wahlvorsteher des einen Wahlbezirkes, Benjamin Gauß als Wahlvorsteher des Briefwahlbezirks, alle Gemeinderatsmitglieder. Zusätzlich sollen vier weitere Bürger der Gemeinde bestellt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die gleiche Entschädigung wie bei der Landtagswahl 2021 zu übernehmen. Diese richtete sich nach der Satzung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 20.12.2017 Gemeindeordnung §1 „Entschädigung nach Durchschnittssätzen“.
Einstimmiger Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die gleichen Wahlvorstände wie bei der Landtagswahl 2021 auch bei der Bundestagswahl im September 2021 zu bestellen. Die Wahlhelfer sollen nach den örtlichen Bestimmungen entschädigt werden.
Tagesordnungspunkt 7: Tariferhöhung für geringfügig Beschäftigte
Zuletzt wurden die Löhne der versicherungsfreien Mitarbeiter der Gemeinde Zimmern unter der Burg am 20.03.2019 erhöht. Für diese Mitarbeiter ist die Gemeinde zwar nicht tarifgebunden, in der Vergangenheit wurden aber die Lohnerhöhungen des öffentlichen Dienstes (TVöD) auch an unsere Mitarbeiter weitergegeben. Vom Vorsitzenden wurde deshalb vorgeschlagen, die Stundensätze/Pauschalen entsprechend zu erhöhen.
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Stundensätze für die geringfügig Beschäftigten der Gemeinde Zimmern unter der Burg zum 01. April 2021 um 1,4 % zu erhöhen.
Tagesordnungspunkt 8: Betrieb gewerblicher Art für den Breitbandausbau (BgA)
Die Corona-Pandemie hat uns deutlich aufgezeigt, dass die Digitalisierung in vielen Lebens- und Arbeitsbereichen dringend vorangetrieben werden muss. Voraussetzung dafür ist eine flächendeckende Versorgung der Privathaushalte und Gewerbebetriebe mit gigabitfähigen Glasfasernetzen. Grundsätzlich sollte der Breitbandausbau durch private Telekommunikationsanbieter erfolgen. Im ländlichen Raum ist dies jedoch für die Unternehmen nicht wirtschaftlich realisierbar, sodass die Kommunen selbst aktiv werden müssen. Der Gemeinderat hat bereits in seiner Sitzung am 16.05.2018 die Notwendigkeit des kommunalen Glasfaserausbaus erkannt und den Beitritt zu Komm.Pakt.Net beschlossen. Zudem wurde die Teilnahme an der Netzbetriebsausschreibung beschlossen. Die zollernalb-data GmbH war der obsiegende Bieter und betreibt nun alle fertig gestellten Netze der Städte und Gemeinden im Zollernalbkreis. Die Versorgung in Zimmern u.d.B. ist relativ gut, da hier die Vodafone und die Deutsche Telekom einen großen Teil der Haushalte und Gewerbebetriebe versorgen. Nun in den Randbereichen liegt eine Unterversorgung vor (< 30 Mbit/s). In der Bundesförderung für den Breitbandausbau gibt es aktuell noch die Möglichkeit in den unterversorgten Gebieten, sogenannte weiße Flecken, mit bis zu 90% Förderung FTTB auszubauen. FTTB bedeutet Fibre-to-the-building und meint den Glasfaseranschluss bis ins Gebäude. In Zusammenarbeit mit dem Landratsamt wurde ein Markterkundungsverfahren für die weißen Flecken in Zimmern u.d.B. gestartet. Bis zum 28.04.2021 haben die privaten Telekommunikationsanbieter die Möglichkeit eine Rückmeldung abzugeben.
Voraussichtlich werden diese kein Interesse daran haben die weißen Flecken in Zimmern u.d.B. auszubauen. Dann darf die Gemeinde tätig werden. Vorsichtshalber wurde bereits ein Förderantrag für den FTTB-Ausbau der weißen Flecken gestellt.
Nach Ende des Markterkundungsverfahrens und nach Eingang des vorläufigen Zuwendungsbescheids des Bundes sollen die Optionen zum weiteren Vorgehen dem Gemeinderat ausführlich vorgestellt werden.
Betrieb gewerblicher Art:
Das Steuerrecht bietet für den Aufbau und Betrieb des kommunalen Glasfasernetzes die Gründung eines BgA´s an, wenn der zukünftige Netzbetreiber mehr als 6.000 EUR Umsatz auf der Gemarkung macht. Durch die Gründung eines BgA´s ist es möglich, die Vorsteuer bei den Baukosten abzuziehen. Dies würde eine enorme Kostensenkung darstellen. Die BgA soll zunächst rein vorsorglich gegründet werden und stellt noch keine Entscheidung zum weiteren Breitbandausbau dar.
Einstimmiger Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Gründung eines BgA´s für den Breitbandausbau.
Tagesordnungspunkt 9: Gebührensatzung und Friedhofsordnung
Die Friedhofssatzung der Gemeinde Zimmern unter der Burg stammt aus dem Jahr 2009. Sie beinhaltete die bis heute geltenden Grabarten „Reihengräber“, „Wahlgräber“ und „Urnenreihengräber“. 2011 beschloss der damalige Gemeinderat in Zukunft auch „Wiesenreihengräber“ anzulegen. Dieser Beschluss wurde allerdings nicht rechtskräftig, weil die überarbeitete Friedhofssatzung nicht veröffentlicht wurde. 2019 beschloss der Gemeinderat zukünftig auch „Wiesenwahlgräber“ anzulegen.
Mittlerweile entspricht der aktuelle Zustand auf dem Friedhof nicht mehr der geltenden Friedhofsordnung aus 2009. Bereits bestehende Wiesenwahlgräber können eigentlich nicht abgerechnet werden, weil diese Grabart in der Gebührenordnung des Friedhofes nicht vorgesehen ist. Es muss also dringend eine neue Friedhofsordnung und eine zugehörige Friedhofsgebührensatzung erlassen werden. Zuständig für diese Satzungen ist der GemeindeVerwaltungsVerband oberes Schlichemtal. In der Sitzung des Verwaltungsrates am 29.01.2021 wurde vereinbart, dass die Verbandsgeschäftsstelle des GVV die Kalkulation der Gebührenordnungen als priorisiertes Projekt für 2021 erstellen will. Ziel ist es, für die Haushaltsplanberatungen 2022 eine neue Gebührenordnung zu erstellen.
Die grundsätzlichen Entscheidungen, welche Grabarten in einer neuen Friedhofsordnung festgelegt werden sollen, sind getroffen. Der Gemeinderat hat sich zusammen mit dem Diakon Stefan Drobny mit den Grabarten auseinandergesetzt. Ein Besichtigungstermin auf dem Friedhof in Rottweil steht noch aus um hier noch bildliche Vergleichsmöglichkeiten zu erhalten. Die Verwaltung schlägt vor, zu den bereits festgelegten Grabarten noch eine Urnenstehlenwand mitkalkulieren zu lassen, die theoretisch hinter der Leichenhalle aufgestellt werden könnte. Das wäre vor allem für auswärtige Angehörige interessant, welche Erdgräber nicht versorgen können. Diese Kalkulation könnte vorsorglich erstellt werden. Beraten wurde über eine solche Urnenstehlenwand im Gemeinderat bisher noch nicht.
Einstimmiger Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die bisherigen in der Friedhofsordnung von 2009 geführten Grabarten (Reihengräber, Wahlgräber, Urnenwahlgräber ((zweifach belegbar)) auch in einer neuen Friedhofssatzung weiter zu führen. Er beschließt weiterhin die bereits 2011 beschlossenen und nicht rechtskräftig gewordenen Wiesenreihengräber und die 2019 beschlossenen Wiesenwahlgräber in einer neuen Friedhofsordnung zu berücksichtigen und entsprechend kalkulieren zu lassen. Er beschließt weiterhin auch die Kosten für eine mögliche Urnenstehlenwand vom GVV mitkalkulieren zu lassen. Es sollen beide Varianten – mit – und ohne Urnenstehlenwand angegeben werden.
Der Gemeinderat von Zimmern unter der Burg beschließt, bei einer neuen Gebührenordnung einen Kostendeckungsgrad in Höhe von zunächst 100 % zu kalkulieren.
Im Bereich der mittleren Finanzplanung beschließt der Gemeinderat Investitionen im Bereich des Friedhofes in Höhe von jährlich 5000 Euro.
Die Daten werden an den GVV weitergeleitet.
Tagesordnungspunkt 10: Renaturierung am Schwarzenbach
Der Gemeinderat befasste sich mit der Renaturierung des Bachlaufs im Ortsgebiet der Gemeinde Zimmern unter der Burg.
Einstimmiger Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, das begonnene Verfahren zur
Renaturierung des Schwarzenbachs fortzuführen.