Gemeinderatssitzung vom 22.06.2021

Veröffentlicht: 01.07.2021 07:45 Uhr

Bericht aus der Gemeinderatssitzung 

Dienstag, 22.06.2021 

Bürgermeister Jürgen Leichtle eröffnete die Gemeinderatssitzung in der Gemeindehalle und stellte die Beschlussfähigkeit fest. Er begrüßte alle anwesenden Gäste und bedankte sich für die interessante und aufschlussreiche Waldbegehung mit den Herren Beck, Kneer und Wiegert vom Forstamt Zollernalb.


TOP 1: Waldbegehung und Verabschiedung des Forsteinrichtungswerkes 2022 bis 2031


Vorausgehend an die Gemeinderatssitzung fand eine Wald- und Forstbegehung um Zimmern unter der Burg statt. Herr Kneer, Herr Beck und Herr Wiegert vom Forstamt des Zollernalbkreises führten die Gemeinderäte um Herrn Bürgermeister Jürgen Leichtle, sowie interessierte Bürger durch den Zimmerner Gemeindewald. Forsteinrichter Simeon Wiegert stellte bei der örtlichen Prüfung alle Daten und Feststellungen vor, welche den Gemeinderäten in einer Zusammenfassung vorgelegt waren. Für den Hiebsatz, als wesentlichste Planungsgröße empfiehlt die Forstverwaltung einen Einschlag im kommenden Jahrzehnt von 9988 Festmetern. Mit der Nutzungsmenge in dieser Höhe sind die angestrebte Reduktion des Risikos und die Anpassung an den Klimawandel möglich und umsetzbar. Herr Kneer, Herr Beck und Herr Wiegert stellten sich im nachfolgenden Gespräch in der Gemeindehalle den Gemeinderäten für Fragen zur Verfügung.

Einstimmiger Beschluss: Der Gemeinderat beschließt das vorgelegte Einrichtungswerk 2022 – 2031


TOP 2: Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2021

Im März 2021 wurden in der Gemeinderatssitzung der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2021 eingebracht und beraten.

Einstimmiger Beschluss: Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung von Baden – Württemberg beschließt der Gemeinderat von Zimmern unter der Burg die vorliegende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2021. 


TOP 3: Verabschiedung Wirtschaftsplan Wasserversorgung 2021

Die Wasserversorgung der Gemeinde Zimmern unter der Burg wird aufgrund Gemeinderatsbeschluss vom 17.12.2001 seit dem 1.1.2002 als Eigenbetrieb mit Sonderrechnung geführt. Der Wirtschaftsplan ist Teil des Gesamthaushaltes und ist in diesem auch dargestellt. Herr Stephan Reuß, Geschäftsführer des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Schlichemtal hatte in einer vorangehenden Sitzung den Wirtschaftsplan vorgestellt und erläutert.

Einstimmiger Beschluss: Der Gemeinderat beschließt aufgrund § 14 des Eigenbetriebsgesetzes den Wirtschaftsplan der Wasserversorgung der Gemeinde Zimmern unter der Burg für das Wirtschaftsjahr 2021. 


TOP 4: Vergabe zur Einrichtung einer Excel-Schnittstelle an die Firma Schüllermann

In der Verwaltungsratssitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Schlichemtal vom 19.11.2020 wurde vereinbart, dass die Erstellung der Eröffnungsbilanzen für die Verbandsgemeinden aufgrund des Arbeitsanfalls auf der Verbandsgeschäftsstelle an die Firma Schüllermann, welche bereits die Bewertung des Anlagevermögens der Verbandsgemeinden vornimmt, vergeben werden soll. In seiner öffentlichen Sitzung vom 09. Februar 2021 beschloss daraufhin der Gemeinderat von Zimmern unter der Burg, die Firma Schüllermann mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz zu beauftragen. Zusätzlich sollte die Firma Schüllermann ein weiteres Angebot für die Übernahme der ermittelten Daten über eine Schnittstelle in das EDV-System der Verbandsgemeinden erstellen.

Dieses Angebot lag den Gemeinderäten nun vor. Es entstehen Kosten in Höhe von 2137,50 €

Einstimmiger Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, das Angebot der Firma Schüllermann zur Bearbeitung der Excel – Schnittstelle zur Übertragung der Vermögensgegenstände anzunehmen und die Firma Schüllermann entsprechend zu beauftragen.  


TOP 5 Anschluss an die Bewerbung der LEADER Region Oberer Neckar

Seit 1991 unterstützt die Europäische Union mit LEADER (steht für „Liaison entre actions de développement de l’ économie rurale“, übersetzt: Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) modellhafte Projekte im ländlichen Raum. Ziel ist, die vorwiegend ländlich geprägten Regionen sozial, kulturell und wirtschaftlich zu stärken. LEADER zeichnet sich durch den Bottom-Up-Ansatz aus, also einem Projektansatz von unten nach oben. Das bedeutet, dass ausschließlich die örtliche LEADER Aktionsgruppe über die zu fördernden Projekte entscheidet.

In der laufenden Förderperiode 2014 bis 2020 gibt es in Baden-Württemberg 18 LEADER-Regionen, die sich in einem vorgeschalteten landesweiten Wettbewerb mit den ausgearbeiteten Regionalen Entwicklungskonzepten durchgesetzt haben. Die LEADER Region Oberer Neckar, mit vier Kommunen aus dem Landkreis Freudenstadt und 11 Kommunen aus dem Landkreis Rottweil, wurde am 7. Januar 2015 zum ersten Mal, als Aktionsgebiet ausgewählt. Bis dato konnten in der LEADER Region Oberer Neckar 3.225 Mio. Euro an EU-Mitteln sowie zusätzliche Landesmittel in Höhe von ca. 1 Mio. Eurogebunden werden. Rund 630.000 € entfallen auf den Betrieb des Regionalmanagements in den Jahren 2015 bis 2022. Seit 2020 kann die LAG zudem auf jährlich bis zu 200.000 Euro Bundes- und Landesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz (GAK) im Rahmen des Regionalbudgets zugreifen. Die bislang zur Förderung ausgewählten Projekte lösen ein Gesamtinvestitionsvolumen von rund 13 Mio. Euro aus. Insgesamt wurden mit den genannten Summen 51 Förderprojekte mit EU-Mitteln sowie weitere 30 Projekte mit GAK-Mitteln (Regionalbudget) beschlossen. Mehr als die Hälfte der Projekte befinden sich in privater Trägerschaft (Gewerbe & Vereine). Die restlichen Projekte werden durch Kommunen oder kirchliche Träger umgesetzt. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat im Rahmen der 2. Informationsveranstaltung LEADER 2021-2027 bekannt gegeben, dass ab sofort mit den Beteiligungsprozessen zur REK-Erstellung begonnen werden kann. Die offizielle Ausschreibung folgt um den Jahreswechsel für eine Dauer von ca. 6 Monaten. Bis Ende 2022 soll die Auswahl der neuen LEADER Regionen getroffen sein. Die LEADER Region Oberer Neckar strebt die Bewerbung für eine weitere Förderperiode an und steht mit diesem Bestreben in Konkurrenz zu anderen ländlich geprägten Regionen in Baden-Württemberg. Die Anwendung des Regionalbudgets für Kleinprojekte ist auf Grundlage eines Regionalen Entwicklungskonzepts auch in abgegrenzten Gebieten möglich, die nicht als LEADER Kulisse ausgewählt werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Erarbeitung des Regionalen Entwicklungskonzepts und die personelle Begleitung durch die LEADER Geschäftsstelle in den Jahren 2021 und 2022 ist ein finanzielles Engagement der beteiligten Landkreise und Kommunen erforderlich sowie im Falle einer erfolgreichen Bewerbung die jährlichen Folgekosten für die Mitfinanzierung der LEADER Geschäftsstelle (Höhe abhängig von Förderkonditionen und der endgültigen Förderkulisse).

Beim Kostenverteilschlüssel, sowohl für die Erstellung des REK als auch für die jährlichen Kosten für die Mitfinanzierung der LEADER Geschäftsstelle, wird der gleiche Ansatz wie in der jetzigen Förderperiode vorgeschlagen:

1. Kostenverteilung erfolgt nach Anteilen Einwohner und Gemarkungsfläche an der Gebietskulisse.

2. Der jeweilige Landkreis trägt 10% der Kosten.

3. Die restlichen Kosten werden gemäß gewichtetem Faktor (EW + Fläche) auf die einzelnen Kommunen verteilt.

Ausgehend von den aktuell gültigen Konditionen läge der finanzielle Anteil der Gemeinde Zimmern unter der Burg bei 284 Euro/Jahr zuzüglich 390,76 für die Bewerbungs-Erstellung.  Frau Blaes, die Fachberaterin zu diesem Thema war in die Gemeinderatssitzung gekommen, hielt eine Präsentation ab und stand für Fragen zur Verfügung.

Einstimmiger Beschluss: Die Gemeinde Zimmern unter der Burg wird sich einer Bewerbung der LEADER Region oberer Neckar anschließen und die erforderlichen Mittel in Höhe des auf die Kommune entfallenden Anteils bereitstellen. 


TOP 6: Bauangelegenheiten

Bebauungsplan „Sport- und Freizeitareal Affolter“ in Rosenfeld

Der Gemeinderat der Stadt Rosenfeld hat am 20. Mai 2021 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss obigen Bebauungsplan gefasst und die frühzeitige Anhörung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Gemeinde Zimmern unter der Burg wird gebeten zu prüfen, ob die Aufgaben der Gemeinde durch den Bebauungsplan berührt werden. Aus Sicht der Verwaltung ergaben sich keine Berührungspunkte.

Einstimmiger Beschluss: Der Gemeinderat gibt zum Bebauungsplan „Sport- und Freizeitareal Affolter“ in Rosenfeld keine Stellungnahme ab. 


Bebauungsplan „Stützengarten, 1. Erweiterung“ in Bickelsberg

Der Gemeinderat der Stadt Rosenfeld hat am 20. Mai 2021 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss obigen Bebauungsplan gefasst und die frühzeitige Anhörung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Gemeinde Zimmern unter der Burg wird gebeten zu prüfen, ob die Aufgaben der Gemeinde durch den Bebauungsplan berührt werden. Aus Sicht der Verwaltung ergaben sich keine Berührungspunkte.

Einstimmiger Beschluss: Der Gemeinderat gibt zum Bebauungsplan „Stützengarten, 1. Erweiterung“ in Bickelsberg keine Stellungnahme ab. 


Bebauungsplan „Parkhaus Groß`sche Wiese“ in Rottweil

Der Gemeinderat der Stadt Rottweil hat am 19. Mai 2021 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss obigen Bebauungsplan gefasst und die frühzeitige Anhörung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Gemeinde Zimmern unter der Burg wird gebeten zu prüfen, ob die Aufgaben der Gemeinde durch den Bebauungsplan berührt werden. Aus Sicht der Verwaltung ergaben sich keine Berührungspunkte.

Einstimmiger Beschluss: Der Gemeinderat gibt zum Bebauungsplan „Parkhaus Groß´sche Wiese“ keine Stellungnahme ab. 


Grundstücksverkauf Flurstück 28, Gemarkung Zimmern unter der Burg: Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt


TOP 7: Wünsche und Verschiedenes

Von Seiten der Verwaltung waren unter „Wünsche und Verschiedenes“ in der Sitzung keine Themen vorgesehen.