Erste Papierführerscheine verlieren 2022 Gültigkeit
Das Landratsamt erinnert: Erste Papierführerscheine verlieren 2022 die Gültigkeit
Alle, deren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, müssen ihre Fahrerlaubnis in den kommenden Jahren umtauschen. Diese Dokumente verlieren ab dem 19. Januar 2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers. Der alte Schein muss daher rechtzeitig durch den aktuell gültigen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden.
Der Grund für die große Umtauschaktion ist die EU-Richtlinie 2006/126/EG. „Führerscheine sollen in der gesamten Europäischen Union fälschungssicher gemacht und vereinheitlicht werden", erklärt der Leiter des Verkehrsamtes, Harry Maisner. „Die alten Führerscheine verlieren mit Ablauf der jeweiligen Umtauschfristen ihre Gültigkeit.“ Je nach Umtauschfrist sollen sich Bürgerinnen und Bürger ab spätestens einem Jahr vor dem Ende der Gültigkeit ihres Führerscheins um dessen Umtausch kümmern. Die Richtlinie sieht zudem vor, dass Führerscheine künftig alle 15 Jahre umgetauscht werden müssen. Dadurch wird sichergestellt, dass das Foto und der Name auf dem Führerschein aktuell sind und stets neue Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Fälschungen angewandt werden.
Umtauschfristen für alte Papierführerscheine
In einem ersten Schritt werden die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach dem jeweiligen Geburtsdatum der Fahrerin oder des Fahrers. Im Januar 2022 läuft zuerst die Umtauschfrist für Personen ab, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden.
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 bis 1958 | 19.01.2022 |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Der Umtausch der alten Führerscheine kann grundsätzlich auch vor dem Ende der Umtauschfristen erfolgen. Um die große Nachfrage gleichmäßig zu verteilen, sollten jedoch zuerst nur die zwischen 1953 und 1958 geborenen Inhaberinnen und Inhaber eines bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellten Führerscheins den Umtausch beantragen.
Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine
Ab dem Jahr 2026 laufen – ebenfalls gestaffelt – die Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine ab. Für deren Umtauschfrist ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins entscheidend. Das Ausstellungjahr ist auf der Vorderseite des Führerscheins eingetragen. Zuerst läuft die Umtauschfrist für Personen ab, die zwischen 1999 und 2001 ihren Kartenführerschein erhielten.
Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins | Tag, bis zu dem der Führerschein |
1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 und bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Fragen kurz zusammengefasst:
Welche Unterlagen werden für den Umtausch benötigt?
· Antrag auf Umstellung einer Fahrerlaubnis
· Beiblatt zum Fahrerlaubnisantrag
(Beides ist unter www.zollernalbkreis.de zu finden)
· bisheriger Führerschein
· Personalausweis oder Reisepass
· biometrisches Lichtbild
Muss ich für den Umtausch persönlich erscheinen?
Die Antragsstellung erfolgt persönlich in der Führerscheinstelle in Balingen bzw. eine Person kann hierfür bevollmächtigt werden. Termine können vorab telefonisch vereinbart werden: 07433/92-1446.
Wie viel kostet der Umtausch?
Der Umtausch kostet derzeit 25,30 Euro - bei gleichzeitiger Verlängerung der C-Klassen derzeit 38,80 Euro.
Kann man den alten Führerschein nach dem Umtausch behalten?
Der alte Führerschein darf behalten werden, er wird jedoch entwertet. Daran kann man erkennen, dass er nicht mehr verwendet werden darf.