Gemeinderatssitzung vom 09.11.2021
Bericht aus der Gemeinderatssitzung im Freizeitheim in Zimmern unter der Burg
Dienstag, 9. November 2021
Tagesordnungspunkt 1: Bürgerfragestunde
Zur Bürgerfragestunde gingen vorab keine Anmeldungen ein. Auch zur Sitzung waren keine weiteren Bürger anwesend. Es wurde eine Anfrage zum Betrieb des Freizeitheimes zur Sprache gebracht.
Tagesordnungspunkt 2: Bekanntgabe nicht – öffentlich gefasster Beschlüsse
In der nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 12.10.2021 wurde beschlossen, bisher nicht bewirtschaftete Teilflächen der Flurstücke 938, 610 und 1667/1 in Zimmern unter der Burg zur Beweidung mit Schafen gegen eine Gebühr von 25€ jährlich zu verpachten.
Tagesordnungspunkt 3: Anpassung der Satzung zur Hundesteuer
Die Satzung zur Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Zimmern unter der Burg stammt aus dem Jahr 1996. Zuletzt wurde die Satzung am 22. November 2007 geändert. Nach dieser Änderungssatzung werden in Zimmern für einen Ersthund 66,- €, für einen Zweithund 132,- € und für einen Kampfhund 660,- € erhoben. Nachdem die letzte Anpassung doch einige Zeit zurückliegt und viele andere Gemeinden hier deutlich höhere Steuern erheben, beriet sich der Gemeinderat über eine Erhöhung der Steuer. Nach der Satzung des Gemeindeverwaltungsverband oberes Schlichemtal ist für die Aufstellung von Satzungsentwürfen der Gemeindeverwaltungsverband zuständig. Bürgermeister Jürgen Leichtle holte sich als Anhaltspunkt und zum Vergleich Beträge der Hundesteuern aus umliegenden Gemeinden ein.
Die geplante Erhöhung des Hundesteuersatzes sieht wie folgt aus:
Ersthund 84,- €
Zweithund 168,- €
Erstkampfhund 840,- €
Zweitkampfhund 1.680,- €
Tagesordnungspunkt 4: Sonderförderprogramm Sirenen
Angesichts der jüngsten Unwetterereignisse in Deutschland hat der Bund kurzfristig ein Sonderförderungsprogramm für die Sireneninfrastruktur aufgelegt. Der Zollernalbkreis plant derzeit eine zusätzliche Förderung für die Gemeinden in finanzieller Form. Die genauen Zahlen liegen noch nicht vor. Die Gemeinde Zimmern unter der Burg verfügt über eine funktionierende Sirenenanlage, die allerdings nicht den aktuellen Anforderungen (Ausleuchtung, Notstromversorgung, digitale Auslösung über das MowaS – System etc.) entspricht. Da auch das Mobilfunknetz in Zimmern unter der Burg derzeit große Lücken aufweist, wird hier Handlungsbedarf zur Modernisierung der Sirenenanlage gesehen. Für die Modernisierung der alten Sirenenanlage in Zimmern unter der Burg bleiben nach Schätzung des Amtes für Bevölkerungsschutz nach Abzug aller Förderungen Kosten in Höhe von 3000,- € bis 5000,- € je Sirenenstandort bei der Gemeinde. Das Landratsamt Zollernalbkreis hat bereits eine Entwurfsplanung für eine moderne Sirenenanlage und den (bisherigen) Standort aufgelegt, aufgrund dessen eine Antragsstellung für die Gemeinde ermöglicht wurde. Da die Fördermittel begrenzt sind und bei der Bewilligung der Förderanträge die Reihenfolge der Antragseingänge zählt, die Bewilligungsfrist bereits zum 12.11.2021 abläuft und der Bedarf der Gemeinden im Kreis relativ hoch ist, (das Amt für Bevölkerungsschutz im LRA schätzt ihn nach seiner Entwurfsplanung auf etwa 200 Stück) sieht die Gemeindeverwaltung einen spürbaren Zeitdruck.
Beschluss: der Gemeinderat von Zimmern unter der Burg beschließt, 5000,- € für die Modernisierung der bestehenden Sirenenanlage bereitzustellen.
Tagesordnungspunkt 5: Beitritt zum Förderverein Hospiz Johannes e.V. der Landkreise SIG/ZAK
Die Nachbarlandkreise Tuttlingen und Reutlingen verfügen über Hospizeinrichtungen. Für Angehörige sind allerdings oftmals lange und belastende Anfahrtszeiten in Kauf zu nehmen. Rückmeldungen der ambulanten Hospizgruppen im Landkreis und des Klinikums ergaben darüber hinaus, dass es sehr schwierig sei, überhaupt an einen Platz in einer Einrichtung kommen, da diese stets stark ausgelastet seien. Bereits im Jahre 2017 fanden auf Einladung des Landkreises mehrere Gesprächsrunden mit Vertreterinnen und Vertretern der Hospizgruppen und deren Fördervereine, der Kirchen, des Sozialwerks Hechingen, des DRK, des Sozialdienstes des Zollernalb Klinikums, der AOK Neckar – Alb, sowie Vertretern von Caritas und Diakonie statt, ob und wie ein Hospiz neben den Nachbarlandkreisen Tuttlingen und Reutlingen auch im Zollernalbkreis verwirklicht werden könnte. Der Bedarf für eine wohnortnahe stationäre Hospizeinrichtung wurde festgestellt, jedoch ist die Einwohnerzahl zu niedrig, um alleine für den Zollernalbkreis eine solche Einrichtung wirtschaftlich betreiben zu können.
Mit dem Landkreis Sigmaringen konnte ein Partner gefunden werden, welcher ebenfalls Bedarf an einer stationären Hospizeinrichtung bekundete. Die Angelegenheit nahm Fahrt auf, als Mitte 2018 dankenswerterweise eine Zuwendung von privater Seite angekündigt wurde.
Das künftige Hospiz Johannes für den Zollernalbkreis und den Landkreis Sigmaringen wird ermöglicht durch eine großzügige Spende der Dr.-Hermann-Schwörer-Stiftung. Der ehemalige Politiker und Gründer des Fertighausherstellers Schwörer Haus KG, Dr. Hermann Schwörer, hatte seiner Frau vor seinem Tod als Vermächtnis aufgetragen, sich für eine Hospizeinrichtung einzusetzen. Die Witwe Dr. Sophie Schwörer wird nun gemeinsam mit der Dr.-Hermann-Schwörer-Stiftung das Hospiz errichten und an die öffentliche Hand übergeben. Die Stadt Sigmaringen hat für das Vorhaben ein Grundstück zur Verfügung gestellt, welches der Landkreis Sigmaringen käuflich erworben hat. Das Grundstück befindet sich nahe der Kirche St. Fidelis und ist aus dem Zollernalbkreis kommend verkehrsgünstig gelegen.
Betreiberin des Hospizes wird die St. Elisabeth-Stiftung mit Sitz in Bad Waldsee. Die Stiftung wurde 1999 von den Franziskanerinnen von Reute gegründet. Mit der Gründung der Stiftung hat der Orden den Fortbestand seiner 150-jährigen karitativen Arbeit gesichert. „Wir sind da und helfen, wenn Menschen uns brauchen“ heißt der Leitsatz der St. Elisabeth-Stiftung. Unter diesem Leitsatz begleitet und pflegt die Stiftung Menschen im Leben, im Sterben und über den Tod hinaus. Die St. Elisabeth-Stiftung ist ein im Betrieb stationärer Hospize erfahrener Träger, der die notwendige hohe Fachlichkeit des Personals gewährleistet und Palliativbegleitung unter Einbeziehung ehrenamtlicher und seelsorgerischer Kräfte gewährleistet. Die Hospizeinrichtung ist bereits im Bau, das Richtfest hat am 21.10.2021 stattgefunden. Die Inbetriebnahme ist für den Herbst 2022 vorgesehen.
Die anfallenden Kosten eines stationären Hospizaufenthalts werden zu 95 % von der jeweiligen Kranken- und Pflegekasse übernommen. 5 % der Kosten müssen durch die stationäre Hospizeinrichtung bzw. deren Träger selbst erbracht werden, was nur durch sonstige Einnahmen wie z. B. Spenden möglich ist. Gäste -so werden die Patientinnen und Patienten in einer stationären Hospizeinrichtung genannt- und deren Angehörige sind seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2009 von einem Eigenanteil befreit. Es fällt lediglich, wie sonst auch üblich, eine Selbstbeteiligung für Medikamente und Hilfsmittel an.
Daher wurde Ende 2019 als zusätzliche wichtige Säule zur finanziellen Sicherung und Unterstützung des Hospizes der Förderverein Hospiz Johannes mit Sitz in Balingen gegründet. Die Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart als eingetragener Verein (e.V.) erfolgte am 30. Dezember 2019. Ziel und Zweck des Fördervereins ist die Unterstützung der stationären Hospizarbeit im künftigen Hospiz Johannes in Sigmaringen. Durch ideelle und materielle Hilfe soll dauerhaft ein Beitrag für die Pflegebegleitung und Betreuung von schwerstkranken und sterbenden Menschen im Zollernalbkreis und im Landkreis Sigmaringen geleistet werden. Der Vereinszweck besteht insbesondere darin, finanzielle Mittel, vor allem durch Spenden, Veranstaltungen, aber auch durch Mitgliedsbeiträge zu beschaffen. Den Gästen und deren Angehörigen soll damit der Aufenthalt in der letzten Lebensphase so angenehm wie möglich gestaltet werden können.
In der Bürgermeister-Dienstversammlung am 13.10.2021 hat der Vereinsvorsitzende, Herr Georg Link, gleichzeitig Sozial- und Rechtsdezernent des Zollernalbkreises, für einen Beitritt geworben. Es sei wünschenswert, alle Städte und Gemeinden der beiden Landkreise als Vereinsmitglieder zu gewinnen. Zum einen werde so für eine gewisse Akzeptanz in der Bevölkerung gesorgt, zum anderen könne dadurch eine dauerhafte und verlässliche finanzielle Grundlage geschaffen werden. Der Verein zählt bislang knapp 60 Mitglieder.
Der jährliche Mindestmitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt 36 EUR und für juristische Personen 120 EUR. Es steht selbstverständlich jedem Vereinsmitglied offen, einen höheren Mitgliedsbeitrag beizusteuern.
Um für die Hospizeinrichtung mögliche finanzielle Risiken, vor allem in der Anfangsphase, gering zu halten, haben die beiden beteiligten Landkreise eine Abmangelsicherung des laufenden Betriebs zugesagt, wenn die Kosten nicht durch den Förderverein gedeckt werden können.
Einstimmiger Beschluss: die Gemeinde Zimmern unter der Burg tritt dem Förderverein Hospiz Johannes e.V. mit Sitz in Balingen bei. Als Mitgliedsbeitrag werden 120,- € festgelegt.
Tagesordnungspunkt 6: Bauangelegenheiten
6.1. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten und Carport in Zimmern unter der Burg, Bergstraße
Bei der Gemeindeverwaltung von Zimmern unter der Burg ist ein Antrag auf Baugenehmigung für einen Neubau eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten und Carport in der Bergstraße eingegangen.
Einstimmiger Beschluss: Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten und Carport in Zimmern unter der Burg, Bergstraße.
6.2. Bau einer Kleinkläranlage
Bei der Gemeindeverwaltung wurde der Bau einer Kleinkläranlage für ein Gebäude im Außenbereich der Gemeinde beantragt. Das Gebäude verfügt derzeit über eine geschlossene Grube, die aber heute nicht mehr den aktuellen Anforderungen der Abwasserbeseitigung entspricht. Das Amt für Umwelt und Abfallwirtschaft in Balingen sieht hier einen erhöhten Handlungsbedarf.
Die Gemeinde muss dem Bau zustimmen.
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, dem Bau einer Kleinkläranlage als Ersatz für eine bestehende Grube zuzustimmen.
Tagesordnungspunkt 7: Saugroboter mit Wischfunktion
In der vorangegangenen Gemeinderatssitzung wurde die Verwaltung beauftragt, genaue Preise und Angebote für einen Saugwischroboter einzuholen. Bisher wurde für die Größe der Gemeindehalle kein optimales Gerät gefunden. Der Gemeinderat und die Verwaltung bemühen sich nochmals um eine geeignete Lösung. Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.
Tagesordnungspunkt 8: Wünsche und Verschiedenes
Termine für die nächsten Gemeinderatssitzungen:
Dienstag, 14.12.2021 um 19.00 Uhr
Dienstag, 18. 1.2022 um 19.30 Uhr
Dienstag, 8.2.2022 um 19.30 Uhr
Verkaufsautomat für Bio - Lebensmittel:
Bei der Gemeinde Zimmern unter der Burg wurde die Anfrage gestellt, einen Verkaufsautomaten für Bio – Lebensmittel im Dorf aufzustellen. Die Verwaltung möchte sich vorab mit den örtlichen Landwirten und Gastronomen über dieses Thema austauschen. In einer kommenden Gemeinderatssitzung soll dieses Projekt ausführlich vorgestellt werden.
Öffentliche Veranstaltungen der Gemeinde:
Aufgrund der aktuellen Corona – Lage musste die Gemeinde Zimmern unter der Burg öffentliche Veranstaltungen absagen. Betroffen war der St. Martinsumzug des Kindergartens, die Kranzniederlegung am Volkstrauertag und der Seniorennachmittag der am 2. Advent stattfinden sollte. Die Sankt Martinsfeier wurde mit den Kindergartenkindern intern gefeiert. Am Volkstrauertag lag auf dem Friedhof ein Kondolenzbuch aus. Herr Bürgermeister Jürgen Leichtle legte zum Gedenken der Kriegsgefallenen einen Kranz nieder.
Anstelle der Seniorenfeier ist die Verwaltung aktuell noch in der Planung, in welcher Art und Weise ein weihnachtlicher Gruß überbracht werden kann.