Bericht Gemeinderatssitzung vom 18.01.2022
Bericht aus der Gemeinderatssitzung,
Dienstag, 18.01.2022
Tagesordnungspunkt 1: Spendenannahmen
Die Gemeinden müssen nach der Gemeindeordnung jährlich einen Bericht erstellen, in dem die Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen, die Geber, die Zuwendung und die Zuwendungszwecke aufgelistet sind. Dieser Bericht ist der Aufsichtsbehörde zu übersenden. Die Gemeinde hat der Annahme von Spenden zuzustimmen. Dadurch soll eine Einflussnahme auf die Gemeinde durch die Spender vermieden werden.
Im Jahr 2021 kann die Gemeinde Spenden in Höhe von insgesamt 358,00 € verbuchen. Im Jahr 2020 gingen Spenden in Höhe von 806,01 € ein, davon 410,91 € am Seniorennachmittag.
Es erfolgte einstimmiger Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Zimmern unter der Burg beschließt den Spendenbericht 2021 zur Kenntnis zu nehmen und der Annahme der genannten Spenden zuzustimmen.
Tagesordnungspunkt 2: Bauangelegenheiten
Eintragung der katholischen Pfarrkirche St. Jakobus als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung.
Die höhere Denkmalschutzbehörde beim Regierungspräsidium Tübingen beabsichtigt die Katholische Kirche St. Jakobus, Kirchstraße 8 in Zimmern unter der Burg als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung im Sinne des §12 Denkmalschutzgesetzes (DSchG) in das Denkmalbuch einzutragen.
Bisher war die Kirche im Verzeichnis der unbeweglichen Bau- und Kunstdenkmale nach §2 DSchG erfasst.
Die Eintragung des ehemaligen Klosters als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung in das Denkmalbuch bewirkt einen zusätzlichen Schutz des Kulturdenkmales.
Die Wirkung der Eintragung nach §15 Abs.1 DSchG:
Ein eingetragenes Kulturdenkmal darf nur mit der Genehmigung der Denkmalschutzbehörde wiederhergestellt oder instandgesetzt werden
Vor der Eintragung in das Denkmalbuch ist die Gemeinde, in der sich das Kulturgut befindet, nach §13 Abs.2 DschG zu hören.
Einstimmiger Beschluss:
Die Gemeinde Zimmern unter der Burg befürwortet die Eintragung der Kirche St. Jakobus als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung gemäß §12 Denkmalschutzgesetzes in das Denkmalbuch.
Bebauungsplan „SO Photovoltaikanlage Wildensteiner Äcker“
Der Gemeinderat der Stadt Rottweil hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.06.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Ha 341/21 „SO Photovoltaikanlage Wildensteiner Äcker“ in Rottweil-Hausen aufzustellen. Darüber hinaus hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung vom 24.11.2021 dem Vorentwurf des Bebauungsplanes „SO Photovoltaikanlage Wildensteiner Äcker“ Ha 341/21 in der Fassung vom 25.10.2021 (Zeichnerischer Teil, Planungsrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan, gemeinsame Begründung, Umweltbericht, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und VSG-Verträglichkeitsprüfung) zugestimmt und die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen.
Einstimmiger Beschluss
Die Gemeinde Zimmern unter der Burg hat keine Einwände zum Bebauungsplan „SO Photovoltaikanlage Wildensteiner Äcker“ in Rottweil-Hausen
Bebauungsplan „Schlattwasen“ in Wellendingen-Wilflingen
Der Gemeinderat der Gemeinde Wellendingen hat am 16.12.2021 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Schlattwasen“ gefasst und die Beteiligung der Behörden beschlossen.
Mit Schreiben vom 20.12.2021 erhielt die Gemeinde Zimmern unter der Burg die zugehörigen Planunterlagen mit der Bitte um Stellungnahme bezüglich der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §4(2) BauGB.
Die Planunterlagen liegen ab sofort bei der Gemeindeverwaltung und während der Gemeinderatssitzung zur Einsichtnahme aus.
Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ergaben sich keine Einwände.
Einstimmiger Beschluss:
Bebauungsplan „Gansgärten II“ in Dietingen-Gösslingen
Der Gemeinderat der Gemeinde Dietingen hat am 24.11.2021 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Gansgärten II“ gefasst und die Beteiligung der Behörden beschlossen.
Mit Schreiben vom 15.12.2021 erhielt die Gemeinde Zimmern unter der Burg die zugehörigen Planunterlagen mit der Bitte um Stellungnahme bezüglich der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §4(2) BauGB.
Die Planunterlagen liegen ab sofort bei der Gemeindeverwaltung und während der Gemeinderatssitzung zur Einsichtnahme aus. Sie können auch unter www.dietingen.de eingesehen und heruntergeladen werden.
Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ergaben sich keine Einwände.
Einstimmiger Beschluss:
Die Gemeinde Zimmern unter der Burg hat keine Einwände zum Bebauungsplan „Gansgärten II“ in Dietingen-Gösslingen
Tagesordnungspunkt 3: Konditionen Freizeitheim
Bernd Mayer, bei dem Bürgermeister Jürgen Leichtle sich an dieser Stelle für sein Engagement für das Freizeitheim und damit für die Gemeinde ganz herzlich bedanken wollte, berichtete in der Sitzung kurz über das vergangene Jahr, die Belegung und die bereits vorliegenden Buchungen für das Jahr 2022.
Einstimmiger Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Eine Grundgebühr in Höhe von 150 € pro Buchung.
Die Nebenkosten für den Strom auf 0,70 € pro kWh anzuheben. Die Nebenkosten für die Heizung auf 100 € pro MWh anzuheben, die Nebenkosten für Telefon in einer Höhe von 0,20 € pro Einheit zu streichen und die Nebenkosten WLAN und Telefon zusammenzufassen und 7,00€ pro Tag zu erheben.
Tagesordnungspunkt 4: Brandschutzmelder im Freizeitheim
Die Brandmelder im Freizeitheim müssen ersetzt werden. Laut den geltenden Bestimmungen müssen dort funkvernetzte Rauchmelder installiert werden. Die Verwaltung hatte verschiedene Angebote eingeholt.
Einstimmiger Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss neue funkvernetzte Brandmelder im Freizeitheim zu installieren zu lassen.
Tagesordnungspunkt 5: Wünsche und Verschiedenes
Zuwendungsbescheid Sirenenförderprogramm
Durch die zeitnahe vorsorgliche Antragstellung beim Landratsamt Zollernalbkreis erhielt die Gemeinde Zimmern unter der Burg mittlerweile den Zuwendungsbescheid aus dem Sirenenförderprogramm.
Stand Bauplatzverkäufe: Alle Bauplätze sind verkauft.
Vorstellung Projekt Verkaufsautomat für Bio-Lebensmittel
Die Familie King stellte ein Konzept eines Selbstbedienungsautomaten mit Bio- Lebensmitteln vor. Dort könnten die Einwohner von Zimmern unter der Burg sich rund um die Uhr mit Lebensmitteln versorgen. Alle Produkte sind 100% regional und werden in der alternativen Landwirtschaft hergestellt. Folgende Produkte könnten angeboten: Wurst, Feinkostsalat, Maultaschen sowie Räucherwaren, usw.
Der Automat benötigt einen einfachen Stromanschluss und ist 1,40 m breit x 1,40m tief x 2 m hoch. Er hat eine Kühlfunktion.
Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 8.02.2022 statt.