Gemeinderatssitzung vom 14.06.2022
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 14.06.2022
Haushaltssatzung 2022 und Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung 2022
Die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 08.03.2022 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 ist mittlerweile von der Kommunalaufsicht bestätigt worden. Die Haushaltssatzung kann entsprechend vollzogen werden.
Der Gemeinderat nahm die Bestätigung der Kommunalaufsicht zur Kenntnis.
- Bau einer Furt über den Schwarzenbach: Nachtrag Abfischung Fisch- und Krebsbestand
Die Gemeinde Zimmern unter der Burg hat die „Ökologische Aufwertung des Schwarzenbachs“ mit dem Bau einer Furt anstelle einer Brücke an der Gößlinger Straße beschlossen. Nach etlichen Verzögerungen durch Gerichts- und Petitionsverfahren wurde mit den entsprechenden Planungen begonnen. Im Rahmen dieser Planungen ist nun ein Nachtrag im Bereich der Fisch- und Krebsbergung notwendig geworden. Diese notwendige Bergung war in der bisherigen Kostenkalkulation nicht enthalten. In vorangegangener Sitzung wurde der Gemeinderat bereits über diesen Sachverhalt unterrichtet.
Wohnhausneubau mit Doppelgarage „Am Scheibenberg 10“ - gemeindliches Einvernehmen
Bei der Gemeindeverwaltung Zimmern unter der Burg ist ein Antrag auf Baugenehmigung für einen Wohnhausneubau mit Doppelgarage „Am Scheibenberg 10“ eingegangen.
Die Gemeinde muss hier das „gemeindliche Einvernehmen“ zum Bauvorhaben erteilen, was nach Klärung noch offener Fragen auch erfolgte.
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Bauvoranfrage, gemeindliches Einvernehmen
Bei der Gemeindeverwaltung Zimmern unter der Burg ist eine Bauvoranfrage eingegangen, den Neubau eines Einfamilienwohnhauses im Alberweg vorsieht.
Die Gemeinde hat auch hier das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, was auch erfolgte.
Der Gemeinderat hatte keinerlei Einwände gegen das mögliche Bauvorhaben.
Bebauungsplan „Brühlen II, 6. und 7. Änderung in Schömberg, Förmliche Beteiligung nach §4 Abs.2 BauGB und öffentliche Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Schömberg hat am 23.03.2022 und am 04.05.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a BauGB beschlossen, die Bebauungspläne „Brühlen II, mit der 6. und 7. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen.
Die Bebauungspläne werden im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Die Bebauungsplanänderungen beziehen sich ausschließlich auf die Grundstücke 1813/9 an der Hegelstraße und auf das Flurstück 1802/2, Mörikestraße 23. Es handelt sich um vorhabenbezogene Bebauungspläne.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung der Grundstücke mit zwei Einfamilienhäusern und einem Sechsfamilienhaus geschaffen werden.
Der Gemeinderat hatte keine Einwände zu der 6. und 7. Änderung des Bebauungsplanes „Brühlen II“ in Schömberg
Bebauungsplanverfahren „Charlottenhöhe Sondergebiet Einzelhandel mit Kindergarten“ in Rottweil,
Beb. Plan Nr. RW 340/21
Der Gemeinderat der Stadt Rottweil hat am 27.04.2022 dem Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes RW 340/21 "Charlottenhöhe - Sondergebiet Einzelhandel mit Kindergarten" zugestimmt und beschlossen, diesen gemäß § 3Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Als Behörde oder Träger sonstiger öffentlicher Belange wurde die Gemeinde Zimmern unter der Burg nach §4a Abs. 3 BauGB förmlich am Verfahren beteiligt
Der Gemeinderat hat keine Einwände zum Bebauungsplanverfahren „Charlottenhöhe Sondergebiet Einzelhandel mit Kindergarten“ in Rottweil, Beb. Plan Nr. RW 340/21
Bebauungsplan "Parkhaus Groß'sche Wiese" - erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Der Gemeinderat der Stadt Rottweil hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.04.2022 dem Entwurf des Bebauungsplanes „Parkhaus Groß’sche Wiese“ RW 338/20 zugestimmt und die Durchführung der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Als Behörde oder Träger sonstiger öffentlicher Belange wurde die Gemeinde Zimmern unter der Burg nach §4a Abs. 3 BauGB förmlich am Verfahren beteiligt und kann sich dazu äußern, ob sie ihre Belange berührt sieht.
Der Gemeinderat hat aber keine Einwände zum Bebauungsplan "Parkhaus Groß'sche Wiese" - erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Bebauungsplan „Unter Elben -1. Erweiterung“ in Wellendingen
Der Gemeinderat hatte keine Einwände zum Bebauungsplanverfahren „“Unter Elben- 1. Erweiterung“ in Wellendingen
Bebauungsplan „Verlängerung der Lochstraße -1.Änderung“ in Wellendingen
Der Gemeinderat der Gemeinde Wellendingen hat am 05.05.2022 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Verlängerung der Lochstraße -1.Änderung“ in Wellendingen nach §13 BauGB im beschleunigten Verfahren gefasst und die öffentliche Auslegung nach §3(2) BauGB beschlossen.
Der Gemeinderat hatte auch hier keine Einwände zum Bebauungsplanverfahren „Verlängerung der Lochstraße -1.Änderung“ in Wellendingen
Widerruf der Bestellung eines Standesbeamten aufgrund einer Vertretungsregel im GVV Oberes Schlichemtal
Eine Beschäftige der Gemeinde Dotternhausen war im Zuge einer Vertretungsregelung im Verbandsgebiet Oberes Schlichemtal auch zur Standesbeamtin in Zimmern unter der Burg bestellt. Die Beschäftigte ist mittlerweile nicht mehr für die Gemeinde Dotternhausen tätig.
Der Gemeinderat von Zimmern unter der Burg widerruft deswegen die Bestellung dieser Standesbeamtin.
Folgeantrag auf finanziellen Ausgleich für die Erfüllung der Körperschaftswaldverordnung.
Das Land gewährt den Gemeinden einen finanziellen Ausgleich für die Erfüllung der besonderen Allgemeinwohlverpflichtung nach dieser Verordnung. Dieser sogenannte Mehrbelastungsausgleich wird den Körperschaften auf Antrag gewährt.
Der Erstantrag zur Gewährung des Mehrbelastungsausgleich der Gemeinde Zimmern unter der Burg wurde bereits im Jahr 2020 an die höhere Forstbehörde beim Regierungspräsidium Freiburg (Bewilligungsbehörde) gestellt und von dort auf Basis der bisherigen Forsteinrichtungsergebnisse beschieden.
Da die Forsteinrichtung der Gemeinde Zimmern unter der Burg mit Stichtag zum 1.1.2022 erneuert wurde, muss zur Festsetzung des Mehrbelastungsausgleiches nun ein Folgeantrag an das Regierungspräsidium gestellt werden.
Der Gemeinderat von Zimmern unter der Burg hat beschlossen, diesen Folgeantrag beim Regierungspräsidium zu stellen.
Informationsveranstaltung der Gemeinde zur Strahlenbelastung von Funkübertragungsstellen
Im vergangenen Jahr hat die Telekom zusammen mit der Gemeindeverwaltung die Gemeindehalle besichtigt, um zu prüfen, ob das Dach der Halle für einen Standort einer Funkübertragungsstelle in Frage kommen könnte.
Mittlerweile liegt dem Rathaus das Ergebnis dieser Prüfung vor: Die Deutsche Funkturm GmbH hat der Gemeinde einen konkreten Mietvertrag über den genannten Standort angeboten. Mit anderen Worten: der Standort auf der Gemeindehalle wäre geeignet und auch konkret gewünscht für eine Übertragungsstelle. Durch eine solche Funkübertragungsstelle könnte der „Handy“-Empfang auch in Zimmern unter der Burg ermöglicht werden. Das Thema war mehrfach Gegenstand von Verhandlungen im Gemeinderat. Das Bundesamt für Strahlenschutz hatte einen Sachvortrag gehalten. Während der Sitzung im Mai 2022 wurde der Tagesordnungspunkt vertagt.
Der Gemeinderat beschloss nun in der jüngsten Sitzung keine weitere Informationsveranstaltung zum Thema durchzuführen.
Gartenhäusle im Kindergarten
Die Kindergartenleiterin berichtete, dass in der Gartenhütte auf dem Außengelände vom Kindergarten eingebrochen wurde und dass es mehrmals vorgekommen ist, dass Müll und Glasscherben auf dem Spielplatz verteilt waren.
Bus in Zimmern
Die Gemeinderätin Alexandra Senn informierte darüber, dass sie mit verschiedenen Institutionen über die Busverbindungen gesprochen hat, um Informationen zu sammeln.
19 Schülern aus Zimmern unter der Burg soll es ermöglicht, werden pünktlich zur Schule zu kommen. Am einfachsten über eine Verlängerung der Rottweiler Stadtbuslinie vom Vaihingerhof nach Zimmern unter der Burg.
Lebensmittelautomat
Das Genehmigungsverfahren der unteren Baurechtsbehörde läuft derzeit noch.
Defibrillator
Philipp Vogelmann berichtete, dass sich die Kosten für ein solches Gerät zwischen 1500 € und 2000 € bewegen. Er steht in Kontakt mit verschiedenen Organisationen die hier als Sponsor betätigen könnten. Ebenso sei er auch noch auf der Suche nach einem geeigneten Standort.
Aus dem Gemeinderat wurde angeregt, einen Seniorennachmittag zusammen mit dem Kirchengemeinderat zu veranstalten. Durch die Corona-Pandemie hat es seit zwei Jahren keine Veranstaltung für Senioren mehr gegeben und der Wunsch nach einer solchen Veranstaltung ist groß.
Der Gemeinderat wird sich nun mit dem Kirchengemeinderat besprechen um mögliche Planungen für einen Seniorennachmittag zu erörtern.