Gemeinderatssitzung vom 12.03.2024
Gemeinderatssitzung
Zimmern unter der Burg
Dienstag, 12.03.2024
Gebührenkalkulationen für die Abwasserbeseitigung
Beschluss Abwasserbeseitigungssatzung (Änderungssatzung)
Zur jüngsten Gemeinderatssitzung war Kommunalberater Herr Uwe Zöllner vom Büro Zöllner in Tübingen geladen und stellte dem Gremium die Kalkulation für die Schmutzwassergebühr und die Niederschlagswassergebühr vor. Die Kalkulation erstreckt sich über den Zeitraum vom 1.1.2024 bis 31.12.2026. Im Jahr 2012 wurde die letzte Kalkulation vorgenommen.
Folgende Erhöhung/ Gebührenobergrenzen wurden ermittelt:
Schmutzwassergebühr von 2,17€/cbm auf 2,87 €/cbm
Niederschlagswassergebühr von 0,27€/qm auf 0,43€/qm
Der Erhöhung stimmte der Gemeinderat zu.
Aktueller Sachstand Umbau Heizungsanlage Bürgerhaus
Bürgermeister Walter Sieber berichtete über den aktuellen Stand der Heizungserneuerung im Bürgerhaus. Er lobte den reibungslosen Verlauf der Bauarbeiten. Trotz
Verspätung des Baubeginnes läuft nun alles nach Plan. Mit Blick auf die optische Betrachtung der Gesamtanlage sind allerdings einige Bedenken aufgekommen.
Zustimmung zur Wahl des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Zimmern unter der Burg
Bei der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Zimmern unter der Burg am 2. März 2024 wurde Oberlöschmeister Armin Scheible für die Dauer von fünf Jahren erneut zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Zimmern unter der Burg einstimmig gewählt. Die Zustimmung vom Gemeinderat wurde einheitlich erteilt.
Werbemaßnahmen – Aufstellung von Werbetafeln
Wahlplakate Europa – und Kommunalwahl 2024
Zu der diesjährigen Europa– und Kommunalwahl am 9. Juni 2024 sind bei der Gemeindeverwaltung Anfragen zu entsprechenden Werbemaßnahmen eingegangen. Unter Einhaltung vorgegebener Ausführungen und im Sinne der Gleichbehandlung der Antragssteller beschloss der Gemeinderat, die Anbringung zu Werbezwecken im Zeitraum vom 1. Mai 2024 bis spätestens 15. Juni 2024 zu genehmigen.
Sonstiges:
Zum wiederholten Male wurden auf der Gemarkung Zimmern unter der Burg Rehe von freilaufenden Hunden zu Tode gehetzt. Dies stellt nach dem Jagd– und Wildtiermanagement eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einem empfindlichen Bußgeld belegt wird. Da es sich zudem um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz handelt, leitete die Gemeindeverwaltung notwendige Schritte ein, die verantwortlichen Hundehalter polizeilich zu ermitteln.