Verhalten im Zusammenhang mit Corona
Absonderungsbescheinigung bei Quarantäne nicht mehr notwendig
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich Corona-bedingt in Quarantäne befinden, kann der Arbeitgeber beim Staat einen Verdienstausfall beantragen. Das baden-württembergische Gesundheitsministerium vereinfacht jetzt die Auszahlung dieses Antragsverfahren deutlich. Künftig reicht die Vorlage des PCR-Nachweises, dass man in Quarantäne ist.
Nicht mehr nötig ist eine Absonderungsbescheinigung des Rathauses der Wohnortgemeinde.
Für Kinder deren Elternteile Kinderkrankengeld wegen „Betreuung des Kindes in Quarantäne“ beantragen, benötigt auch die zuständige Krankenkasse keine Absonderungsbescheinigung mehr.
Wer positiv getestet wird, der muss zehn Tage in Quarantäne. Nach sieben Tagen ist eine Freitestung möglich. Der Arbeitgeber des Getesteten kann dann beim Staat Entschädigungszahlungen beantragen und zwar im Internet unter www.ifsg-online.de
Und was passiert jetzt - Quarantäne.pdf
Antrag Absonderungsbescheinigung Gemeinde Zimmern unter der Burg.docx